Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle) schreibt in Form eines Offenen Verfahrens einen Werkvertrag „Medienbeobachtung“ aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medienbeobachtung
X-KAH-2018-0010
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle) schreibt in Form eines Offenen Verfahrens einen Werkvertrag...”
Kurze Beschreibung
Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle) schreibt in Form eines Offenen Verfahrens einen Werkvertrag „Medienbeobachtung“ aus.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Medienbetreuung (National und International) und Produktion von 5-8 Medienspiegeln pro Jahr zu Ausstellungen der Bundeskunsthalle.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 151-347255 (2018-08-07)