Auf der Liegenschaft des MPI-CEC sollen im Zuge der Erweiterung zwei neue Gebäude (Laborgebäude, Elektronenmikroskope) entstehen.
In diesen Gebäuden werden technische Gase (Qualität 5.0) und Druckluft (Qualität 1.4.1) benötigt. Die Versorgung mit Argon und Stickstoff erfolgt aus einem Nachbargebäude durch Anschluss an die bestehende Leitungsanlage. Für weitere technische Gase wird im Laborgebäude ein Gasflaschenlager errichtet. Die Druckluftversorgung erfolgt durch Anschluss an ein benachbartes Gebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Mühle, Nikolaus
Telefon: +49 892108-0📞
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de📧
Fax: +49 892108-1344 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.mpg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Einrichtung des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medienversorgungsanlagen 409
Z.STRAC.A.000306.409 VOB 1529
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Gasanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Auf der Liegenschaft des MPI-CEC sollen im Zuge der Erweiterung 2 neue Gebäude (Laborgebäude, Elektronenmikroskope) entstehen.
In diesen Gebäuden werden...”
Kurze Beschreibung
Auf der Liegenschaft des MPI-CEC sollen im Zuge der Erweiterung 2 neue Gebäude (Laborgebäude, Elektronenmikroskope) entstehen.
In diesen Gebäuden werden technische Gase (Qualität 5.0) und Druckluft (Qualität 1.4.1) benötigt. Die Versorgung mit Argon und Stickstoff erfolgt aus einem Nachbargebäude durch Anschluss an die bestehende Leitungsanlage. Für weitere technische Gase wird im Laborgebäude ein Gasflaschenlager errichtet. Die Druckluftversorgung erfolgt durch Anschluss an ein benachbartes Gebäude.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 690363.35 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude C – KGR 473 – Medienversorgungsa
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 119-269960
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gebäude E – KGR 473 – Medienversorgungsa
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ultra TUBE GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 690363.35 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gebäude C – KGR 473 – Medienversorgungsa
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 690363.35 💰
“Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte...”
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht zwingend notwendig. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/ zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle“) im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 084-198625 (2019-04-25)