Medienversorgungseinheiten Funktionstrakt Klinik Preetz

Kreis Plön, Die Landrätin, Zentrale Vergabestelle

Medizinische Medienversorgungseinheiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von medizinischen Einrichtungen
Referenznummer: K-PLÖN-2018-0014
Kurze Beschreibung: Medizinische Medienversorgungseinheiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von medizinischen Einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Plön, Die Landrätin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hamburger Straße 17-18
Postleitzahl: 24306
Postort: Plön
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-ploen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-ploen.de 📧
Telefon: +49 4522743558 📞
Fax: +49 452274395558 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLÖN-2018-0014 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-23 📅
Datum des Beginns: 2018-09-03 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 058-127367
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 007-010784
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptmassen Medienversorgungseinheiten:
— 8 Stück Deckenversorgungseinheiten,
— 8 Stück medizinische Untersuchungsleuchten,
— 16 Stück Ausleger-Doppelschwenkarme,
— 2 Stück medizinische Wandversorgungseinheiten für je 2 Betten,
— 3 Stück Trennvorhänge,
— Montage- und Revisionsplanungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinik Preetz, Am Krankenhaus 5, 24211 Preetz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise werden gefordert gemäß §§ 6a EU, 6b EU VOB/A.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber aber vor.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Siehe dazu auch § 6 EU VOB/A
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erfahrung im Krankenhausbau ist erforderlich. Auf die Belange des laufenden Betriebs ist Rücksicht zu nehmen. Die Baustellenorganisation ist auf beschränkte Platzverhältnisse in der Umgebung klinischen Betriebes abzustellen.
Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, abgeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Plön, Hamburger Straße 17-18, 24306 Plön, Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Kreises Plön
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLÖN-2018-0014 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Plön, -Die Landrätin-, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18
Land: Plön 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abt. VII.1)
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/ Bewerber/ Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 058-127367 (2018-03-20)