Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Gelände zu entwickeln. Sie plant das Areal „Am Schobbach“ durch ein passendes Konzept des Mehrgenerationenwohnens neu zu entwickeln, indem sie das Grundstück im Kauf sowie die Realisierung als (Bau-)Auftrag an einen Investor oder eine Investorengruppe vergibt. Hierbei soll bezahlbarer, inklusiver und altersgerechter Wohnraum die Grundlage für ein generationsübergreifendes Quartier und Nutzungskonzept bilden. Die Ausloberin führt eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschalteter Präqualifikation durch, d.h. nach der Vorauswahl (Stufe 1) erfolgt einer Parallelbeauftragung (Stufe 2) von maximal fünf Planungsaufträgen. Die Beauftragten sollen Realisierungskonzepte ausarbeiten. Entschließt sich der Gemeinderat für die Realisierung des Projektes mit einer AG des Auswahlverfahrens, wird hierzu ein Beschluss gefasst und das Grundstück an die AG zur Realisierung des Konzeptes veräußert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Gelände zu entwickeln. Sie plant das Areal „Am Schobbach“ durch ein passendes Konzept des Mehrgenerationenwohnens neu zu entwickeln, indem sie das Grundstück im Kauf sowie die Realisierung als (Bau-)Auftrag an einen Investor oder eine Investorengruppe vergibt. Hierbei soll bezahlbarer, inklusiver und altersgerechter Wohnraum die Grundlage für ein generationsübergreifendes Quartier und Nutzungskonzept bilden. Die Ausloberin führt eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschalteter Präqualifikation durch, d.h. nach der Vorauswahl (Stufe 1) erfolgt einer Parallelbeauftragung (Stufe 2) von maximal fünf Planungsaufträgen. Die Beauftragten sollen Realisierungskonzepte ausarbeiten. Entschließt sich der Gemeinderat für die Realisierung des Projektes mit einer AG des Auswahlverfahrens, wird hierzu ein Beschluss gefasst und das Grundstück an die AG zur Realisierung des Konzeptes veräußert.
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Gelände zu entwickeln. Sie plant das Areal „Am Schobbach“ durch ein passendes Konzept des Mehrgenerationenwohnens neu zu entwickeln, indem sie das Grundstück im Kauf sowie die Realisierung als (Bau-)Auftrag an einen Investor oder eine Investorengruppe vergibt. Hierbei soll bezahlbarer, inklusiver und altersgerechter Wohnraum die Grundlage für ein generationsübergreifendes Quartier und Nutzungskonzept bilden. Die Ausloberin führt eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschalteter Präqualifikation durch, d.h. nach der Vorauswahl (Stufe 1) erfolgt einer Parallelbeauftragung (Stufe 2) von maximal fünf Planungsaufträgen. Die Beauftragten sollen Realisierungskonzepte ausarbeiten. Entschließt sich der Gemeinderat für die Realisierung des Projektes mit einer AG des Auswahlverfahrens, wird hierzu ein Beschluss gefasst und das Grundstück an die AG zur Realisierung des Konzeptes veräußert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verkauf von Grundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 7 102 700 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Areal bestehend aus den Flurstücksnummern 1275 und 1275/3 (insgesamt ein Areal von rund 2 914 m
Die Arbeitsgruppen „Mehrgenerationenwohnen“ und „Pflegewohnen“, die sich im Zuge des Projektes „Sozialraumanalyse und Beteiligungsprozess im Rahmen der kommunalen Altenplanung in Gundelfingen“ zusammengeschlossen und regelmäßig getroffen haben, erarbeiteten eine grundsätzliche Nutzungskonzeption des gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens, das als Planungsgrundlage für die AGs dient (siehe Anlage 5 zum Auslobungstext). Erschließungen innerhalb des Planungsgebietes, Feuerwehrzufahrten, Parkflächen bzw. Tiefgaragenzufahrten und Müllentsorgungswege sind im Entwurf darzustellen. Die Anordnung der Wohngebäude, deren Kubaturen sowie die gebietsinterne Erschließung können im Entwurf frei ausgearbeitet werden. Abstandsflächen nach LBO sind auf den vorhandenen Grundstücken bzw. bis zur Straßenmitte nachzuweisen. Rechtliche Festlegungen, wie z.B. Belange des Brandschutzes, sind zu beachten.
Die Arbeitsgruppen „Mehrgenerationenwohnen“ und „Pflegewohnen“, die sich im Zuge des Projektes „Sozialraumanalyse und Beteiligungsprozess im Rahmen der kommunalen Altenplanung in Gundelfingen“ zusammengeschlossen und regelmäßig getroffen haben, erarbeiteten eine grundsätzliche Nutzungskonzeption des gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens, das als Planungsgrundlage für die AGs dient (siehe Anlage 5 zum Auslobungstext). Erschließungen innerhalb des Planungsgebietes, Feuerwehrzufahrten, Parkflächen bzw. Tiefgaragenzufahrten und Müllentsorgungswege sind im Entwurf darzustellen. Die Anordnung der Wohngebäude, deren Kubaturen sowie die gebietsinterne Erschließung können im Entwurf frei ausgearbeitet werden. Abstandsflächen nach LBO sind auf den vorhandenen Grundstücken bzw. bis zur Straßenmitte nachzuweisen. Rechtliche Festlegungen, wie z.B. Belange des Brandschutzes, sind zu beachten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Gundelfingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
– Nachweis berufliche Qualifikation,
– Auszug Handelsregister,
– Nachweis Bonität (Umsätze der letzten 3 Jahre) durch Vorlage der Jahresabschlüsse soweit vorhanden, ansonsten der BWA,
– Erklärung: über persönliche und gesellschaftsrechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen; über das Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen könnten sowie ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte vergl. § 6 VgV,
– Erklärung: über persönliche und gesellschaftsrechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen; über das Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen könnten sowie ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte vergl. § 6 VgV,
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Entwürfe bei folgender Adresse abgegeben worden sein:
Rüdiger Kunst – KommunalKonzept GmbH
Jechtinger Straße 9
79111 Freiburg
mgw.gundelfingen@kommunalkonzept.de
Mit dem Betreff: „Mehrgenerationenwohnen am Schobbach“
(digital und als originale Papierversion)
Zusätzliche Informationen:
Herr Raphael Walz (Bürgermeister); Herr Bruno Müller (Bauamt); Herr Harald Männer (Bauamt); Frau Sybille Hurter (Rüdiger Kunst-KommunalKonzept GmbH).
Auswahlgremium im Hauptverfahren:
Herr Bürgermeister Raphael Walz, Herr Peter Ficht, Herr Bruno Müller, Herr Wolfgang Losert, Herr Dr. Fred Gresens (Fachpreisrichter), Herr Peter Penno, je eine Vertretung der Fraktionen (FDP, FW, CDU, Grüne, SPD).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160.
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161
Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2018/S 061-134061 (2018-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 061-134061
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Gelände zu entwickeln. Sie plant das Areal „Am Schobbach“ durch ein passendes Konzept des Mehrgenerationenwohnens neu zu entwickeln, indem sie das Grundstück im Kauf sowie die Realisierung als (Bau-)Auftrag an einen Investor oder eine Investorengruppe vergibt. Hierbei soll bezahlbarer, inklusiver und altersgerechter Wohnraum die Grundlage für ein generationsübergreifendes Quartier und Nutzungskonzept bilden. Die Ausloberin führt eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschalteter Präqualifikation durch, d. h. nach der Vorauswahl (Stufe 1) erfolgt einer Parallelbeauftragung (Stufe 2) von maximal fünf Planungsaufträgen. Die Beauftragten sollen Realisierungskonzepte ausarbeiten. Entschließt sich der Gemeinderat für die Realisierung des Projektes mit einer AG des Auswahlverfahrens, wird hierzu ein Beschluss gefasst und das Grundstück an die AG zur Realisierung des Konzeptes veräußert.
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Gelände zu entwickeln. Sie plant das Areal „Am Schobbach“ durch ein passendes Konzept des Mehrgenerationenwohnens neu zu entwickeln, indem sie das Grundstück im Kauf sowie die Realisierung als (Bau-)Auftrag an einen Investor oder eine Investorengruppe vergibt. Hierbei soll bezahlbarer, inklusiver und altersgerechter Wohnraum die Grundlage für ein generationsübergreifendes Quartier und Nutzungskonzept bilden. Die Ausloberin führt eine Mehrfachbeauftragung mit vorgeschalteter Präqualifikation durch, d. h. nach der Vorauswahl (Stufe 1) erfolgt einer Parallelbeauftragung (Stufe 2) von maximal fünf Planungsaufträgen. Die Beauftragten sollen Realisierungskonzepte ausarbeiten. Entschließt sich der Gemeinderat für die Realisierung des Projektes mit einer AG des Auswahlverfahrens, wird hierzu ein Beschluss gefasst und das Grundstück an die AG zur Realisierung des Konzeptes veräußert.
Gesamtwert des Auftrags: 7 102 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das an der Alten Bundesstraße 10 gelegene Areal bestehend aus den Flurstücksnummern 1275 und 1275/3 (insgesamt ein Areal von rund 2.914 m
Zusätzliche Informationen:
Siehe Auslobungstext „Mehrgenerationenwohnen am Schobbach“
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.