Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Telefon: +49 351463-34208📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mehrkanal-Lösungs-Druck-System
025017/17
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Mehrkanal-Lösungs-Druck-System
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 217 200 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Institut für Halbleiter- und Mikrosystemtechnik
Professur Mikrosystemtechnik
01062 Dresden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das beauftragte „Mehrkanal-Lösungs-Druck-System“ soll an der Professur für Mikrosystemtechnik im Institut für Halbleiter- und Mikrosystemtechnik der TU...”
Beschreibung der Beschaffung
Das beauftragte „Mehrkanal-Lösungs-Druck-System“ soll an der Professur für Mikrosystemtechnik im Institut für Halbleiter- und Mikrosystemtechnik der TU Dresden eingesetzt werden. Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Realisierung eines Systems zur effizienten und präzisen Bauelementestrukturierung und -Integration in Schaltungen und integrierte Schaltungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst dabei einen 3D-Drucker und einen μ-Kontaktdrucker, die in einer Einhausung unter Schutzgasbedingungen arbeiten, eine UV-Quelle im Druckbereich, verschiedene Druckköpfe, High-Precision Bewegungssystem, Temperierungsmöglichkeiten der Substrate und Druckköpfe, Kamera einschließlich Lieferung, Aufstellung, Installation der Systemkomponenten, Inbetriebnahme und Einweisung in die Gesamtausrüstung. bestehend aus den Komponenten:
— Grundgerät,
— Lichtquelle,
— Einhausung,
— Zusätzliche Hardware,
— Optik,
— Druckköpfe,
— Stempel (μ-Kontaktdruck),
— Strukturen,
— Software (Dispenser),
— Software (μ-Kontaktdruck),
— Lieferung, Aufstellung, Installation mit Herstellung der Betriebsbereitschaft und Abnahme,
— Einweisung/Schulung/Training.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 050-110226
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Mehrkanal-Lösungs-Druck-System
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GeSiM mbH
Postanschrift: Bautzner Landstraße 45
Postort: Großerkmannsdorf
Postleitzahl: 01454
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3512695325📞
E-Mail: fiehn@gesim.de📧
Fax: +49 3512695320 📠
Region: Bautzen🏙️
URL: www.gesim.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 217647.05 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 217 200 💰
“Zu V.2.1): Der Vertragsschluss war für den 17.5.2018 vorgesehen, erfolgte aber bereits am 16.5.2018.” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2018/S 137-312599 (2018-07-18)