Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen,
Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Merkur, Baden-Baden
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen,
Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation:
— Beton: ca. 140 m,
— Werkleitungen: ca. 250 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen,
Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation:
— Beton: ca. 140 m,
— Werkleitungen: ca. 250 m,
— Bewehrung: ca. 18 000 kg,
— Aushub: ca. 480 m,
— Beton-/Mauerwerksabbruch: ca. 40 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
Jeweils ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ ist Bestandteil der Unterlagen für das Offene Verfahren. (EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“— es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten,
— die für Mängelansprüche zu leistende...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten,
— die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 % der Auftragssumme brutto einschließlich erteilter Nachträge,
— Rückgabezeitpunkt für Mängelbürgschaften: nach Ablauf der Gewährleistung.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-07
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-07
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebot nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotseröffnung informiert.”
“— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E96295384 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 31.10.2018...”
— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E96295384 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 31.10.2018 16.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 2.11.2018 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E96295384 unter der Vergabenummer 2018/280 veröffentlicht,
— die in den Vergabeunterlagen enthaltenen kommunalen Vertragsformular-Dateien (Dateierweiterung „xan“) können mit dem kostenlosen Xania-Browser geöffnet und bearbeitet werden. Sie finden einen Download Link z. B. auf der Internetseite der Stadtverwaltung Baden-Baden: https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/
— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2018/S 191-432628 (2018-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen
Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 398773.22 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen,
Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation;
— Beton: ca. 140 m,
— Werkleitungen: ca. 250 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen,
Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation;
— Beton: ca. 140 m,
— Werkleitungen: ca. 250 m,
— Bewehrung: ca. 18 000 kg,
— Aushub: ca. 480 m,
— Beton-/Mauerwerksabbruch: ca. 40 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 191-432628
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01
Titel:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 1 – Rohbau Stationen, Gewerk: Rohbau der Tal- und Bergstation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rendler Bau GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 25a
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 398773.22 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 231-528736 (2018-11-28)