Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Merkur Bergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang...”
Kurze Beschreibung
Maßnahme: Merkur Bergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang Zwischenstation und Ergänzung Zaunanlage: Stahlbeton-, Stahl-, Erd- und Wegebau
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Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MerkurBergbahn
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang Zwischenstation und Ergänzung Zaunanlage: Stahlbeton-, Stahl-, Erd- und Wegebau;
Hauptmassen:
— Neue Dienst-/Evakuierungstreppe (Metallkassette mit Granulat gefüllt): ca. 1 200 m,
— Neuer Bergeplatz bei Zwischenstation: A = 190 m mit Mergelbelag und Beleuchtung
Teilweise Ergänzung der bestehenden Zaunanlage (ca. 400 m) als Diagonalgeflechtzaun
— Leerrohre für Strom und Kabel (2 x Durchmesser 80 mm) gesamte Strecke.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-02-14 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
Jeweils ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ ist Bestandteil der Unterlagen für das Offene Verfahren. (EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“— es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten,
— die für Mängelansprüche zu leistende...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten,
— die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 % der Auftragssumme brutto einschließlich erteilter Nachträge,
— Rückgabezeitpunkt für Mängelbürgschaften: nach Ablauf der Gewährleistung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-13
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-13
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebot nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotseröffnung informiert.”
“— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E78343773 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 6.11.2018...”
— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E78343773 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 6.11.2018 16.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 7.11.2018 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E78343773 unter der Vergabenummer 2018/282 veröffentlicht,
— die in den Vergabeunterlagen enthaltenen kommunalen Vertragsformular-Dateien (Dateierweiterung „xan“) können mit dem kostenlosen Xania-Browser geöffnet und bearbeitet werden. Sie finden einen Download Link z. B. auf der Internetseite der Stadtverwaltung Baden-Baden: https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/
— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2018/S 194-440033 (2018-10-08)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang...”
Kurze Beschreibung
Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang Zwischenstation und Ergänzung Zaunanlage: Stahlbeton-, Stahl-, Erd- und Wegebau
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahme: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke;
Gewerk: Erstellung einer neuen Dienst- und Evakuierungstreppe, neuer Bergeplatz inkl. Zugang Zwischenstation und Ergänzung Zaunanlage: Stahlbeton-, Stahl-, Erd- und Wegebau;
Hauptmassen:
— Neue Dienst-/Evakuierungstreppe (Metallkassette mit Granulat gefüllt): ca. 1 200 m,
— Neuer Bergeplatz bei Zwischenstation: A = 190 m mit Mergelbelag und Beleuchtung,
— Teilweise Ergänzung der bestehenden Zaunanlage (ca. 400 m) als Diagonalgeflechtzaun,
— Leerrohre für Strom und Kabel (2 x Durchmesser 80 mm) gesamte Strecke.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 194-440033
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 01
Titel: MerkurBergbahn, Ertüchtigung, VP 2 – Strecke
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 019-041700 (2019-01-25)