Die NLG beabsichtigt, für die Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den Bau und die mietweise Überlassung von Messe- und Eventständen für vornehmlich in Niedersachsen stattfindenden Messen und Events abzuschließen. Haupterfüllungsort ist Niedersachsen. Es sind aber auch andere Messeplätze in Deutschland möglich. Erfüllungsorte im Ausland sind derzeit nicht vorgesehen, Änderungen sind möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messeeinrichtungen
NLG-01/2018
Produkte/Dienstleistungen: Messeeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die NLG beabsichtigt, für die Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den...”
Kurze Beschreibung
Die NLG beabsichtigt, für die Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den Bau und die mietweise Überlassung von Messe- und Eventständen für vornehmlich in Niedersachsen stattfindenden Messen und Events abzuschließen. Haupterfüllungsort ist Niedersachsen. Es sind aber auch andere Messeplätze in Deutschland möglich. Erfüllungsorte im Ausland sind derzeit nicht vorgesehen, Änderungen sind möglich.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 065-144916
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Beginn des Vertrages: 1.7.2018
Alter Wert
Datum: 2019-07-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-07-01 📅
Andere zusätzliche Informationen
Berichtigung redaktioneller Fehler Laufzeit des Vertrages
Quelle: OJS 2018/S 078-174961 (2018-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Ralf Stötzel LL.M.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die NLG hat für Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den Bau und die...”
Kurze Beschreibung
Die NLG hat für Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den Bau und die mietweise Überlassung von Messe- und Eventständen für vornehmlich in Niedersachsen stattfindenden Messen und Events abgeschlossen. Haupterfüllungsort ist Niedersachsen. Es sind aber auch andere Messeplätze in Deutschland möglich. Erfüllungsorte im Ausland sind derzeit nicht vorgesehen, Änderungen sind möglich.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 350 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Messestände📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Messen und Ausstellungen📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 30167 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Die NLG hat für Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den Bau und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die NLG hat für Messe- und Eventauftritte der NLG eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für die Konzeption sowie den Bau und die mietweise Überlassung von Messe- und Eventständen für vornehmlich in Niedersachsen stattfindenden Messen und Events abgeschlossen. Haupterfüllungsort ist Niedersachsen. Es sind aber auch andere Messeplätze in Deutschland möglich. Erfüllungsorte im Ausland sind derzeit nicht vorgesehen, Änderungen sind möglich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 065-144916
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: NLG-01/2018
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Atelier Verfürth Messe GmbH
Postanschrift: Grazer Straße 8
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BYSUK
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-2340📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelunen in § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelunen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bwerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 129-294641 (2018-07-05)