Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling - der Jungwinzerorganisation der deutschen Weinwirtschaft – als Gemeinschaftsstand mit einer Gesamtgröße von 260 m auf der im jährlichen Turnus stattfindenden Messe-ProWein in Düsseldorf. Die Leistungspflichten umfassen dabei die Konzeption, Planung, Realisierung, Lieferung, Messekoordination und Auf- und Abbau eines funktionsfähigen Messestandes erstmals im März 2019. Der Messestandanteil des Deutschen Weininstituts beträgt ca. 155 m, für den Stand Generation Riesling sind ca. 60 m vorgesehen Die restliche Fläche (45 m) steht für die gemeinsam genutzten Serviceräume zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messestand DWI & GR
DWI 2018-04
Produkte/Dienstleistungen: Messestände📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling - der Jungwinzerorganisation der deutschen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling - der Jungwinzerorganisation der deutschen Weinwirtschaft – als Gemeinschaftsstand mit einer Gesamtgröße von 260 m auf der im jährlichen Turnus stattfindenden Messe-ProWein in Düsseldorf. Die Leistungspflichten umfassen dabei die Konzeption, Planung, Realisierung, Lieferung, Messekoordination und Auf- und Abbau eines funktionsfähigen Messestandes erstmals im März 2019. Der Messestandanteil des Deutschen Weininstituts beträgt ca. 155 m, für den Stand Generation Riesling sind ca. 60 m vorgesehen Die restliche Fläche (45 m) steht für die gemeinsam genutzten Serviceräume zur Verfügung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 475 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Messen und Ausstellungen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“— Entwicklung eines Messestandkonzepts,
— Auf- und Abbau des Messestandes,
— Vermietung von Mietgegenständen (z. B. Standsystem und Standkonstruktion,...”
Beschreibung der Beschaffung
— Entwicklung eines Messestandkonzepts,
— Auf- und Abbau des Messestandes,
— Vermietung von Mietgegenständen (z. B. Standsystem und Standkonstruktion, Möbel, Bodenbeläge, Wände und sonstige Einrichtungsgegenstände),
— Übernahme sämtlicher Koordinations- und Abstimmungsaufgaben am Messestandort,
— technischer Service für alle Gewerke während der Messelaufzeit,
— ggf. Einlagerung von im Eigentum des DWI stehendem Messeinventar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option einer dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach folgenden Prüfungsschritten:
Formale Prüfung der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach folgenden Prüfungsschritten:
Formale Prüfung der Teilnahmeanträge:
Erfüllung der Eignungskriterien
Sofern nach dieser Bewertung noch mehr als fünf Bewerber im Verfahren sind, erfolgt eine Bewertung nach folgenden Kriterien:
Wertung der Referenzprojekte:
I) Standgrößen der 3 Referenzprojekte max. 9 Punkte;
II) Aktualität der benannten 3 Referenzprojekte max. 9 Punkte;
III) Anzahl der positiven Referenzschreiben max. 3 Punkte.
Wertung des Teamleiters:
I) Berufserfahrung der Projektleitung max. 3 Punkte;
II) Anzahl der bereits geleiteten Projekte max. 3 Punkte;
III) Volumen der ausgeführten Projekte max. 3 Punkte.
Die fünf Bieter, die die höchste Gesamtpunktzahlt aufgrund der obigen Wertungsmatrix erreichen, werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Einzelheiten siehe Teilnahmeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option einer dreimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-20
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
“1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o.ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen;
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahmeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info;
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Ende der 43. / Anfang 44. KW 2018 statt (Angabe ohne Gewähr).
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
Fax: +49 4922-89499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 160-366473 (2018-08-20)
Ergänzende Angaben (2018-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling – der Jungwinzerorganisation der deutschen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling – der Jungwinzerorganisation der deutschen Weinwirtschaft – als Gemeinschaftsstand mit einer Gesamtgröße von 260 m auf der im jährlichen Turnus stattfindenden Messe-ProWein in Düsseldorf. Die Leistungspflichten umfassen dabei die Konzeption, Planung, Realisierung, Lieferung, Messekoordination und Auf- und Abbau eines funktionsfähigen Messestandes erstmals im März 2019. Der Messestandanteil des Deutschen Weininstituts beträgt ca. 155 m, für den Stand Generation Riesling sind ca. 60 m vorgesehen Die restliche Fläche (45 m) steht für die gemeinsam genutzten Service räume zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 160-366473
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-20 📅
Zeit: 15:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-24 📅
Zeit: 15:00
Quelle: OJS 2018/S 181-410025 (2018-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling – der Jungwinzerorganisation der deutschen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung eines Messeprojekts für das DWI und der Generation Riesling – der Jungwinzerorganisation der deutschen Weinwirtschaft – als Gemeinschaftsstand mit einer Gesamtgröße von 260 m auf der im jährlichen Turnus stattfindenden Messe-ProWein in Düsseldorf. Die Leistungspflichten umfassen dabei die Konzeption, Planung, Realisierung, Lieferung, Messekoordination und Auf- und Abbau eines funktionsfähigen Messestandes erstmals im März 2019. Der Messestandanteil des Deutschen Weininstituts beträgt ca. 155 m, für den Stand Generation Riesling sind ca. 60 m vorgesehen Die restliche Fläche (45 m) steht für die gemeinsam genutzten Serviceräume zur Verfügung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 475 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtwirkung des Entwurfs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Standorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zielgruppenorientierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Barrierefreiheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufbau und inhaltliche Struktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständlichkeit des präsentierten Inhalts
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Preis (Gewichtung): 35
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 160-366473
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: DWI 2018-04
Titel: Messestand DWI & GR
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grigat und Neu Internationaler Messebau GmbH
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 475 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 474 000 💰
“1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur...”
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen;
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahmeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info;
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Ende der 43. / Anfang 44. KW 2018 statt (Angabe ohne Gewähr).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 237-540987 (2018-12-05)