Messfeld- und Sensorikpflege an der Liegenschaft „Großer Arber“

Deutscher Wetterdienst, Beschaffung

Messfeld- und Sensorikpflege an der Liegenschaft „Großer Arber“

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-24 Auftragsbekanntmachung
2019-01-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
Referenznummer: OV 36234/18
Kurze Beschreibung: Messfeld- und Sensorikpflege an der Liegenschaft „Großer Arber“
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Wetterdienst, Beschaffung
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.dwd.de 🌏
E-Mail: beschaffung@dwd.de 📧
Telefon: +49 69-80624355 📞
Fax: +49 69-80624137 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212962 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212962 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 165-376918
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Sensorik ist verteilt auf mehrere Standorte. Sowohl die Windmessung, als auch die Temperatur- und Feuchtemessung liegen außerhalb der Einsatzstellung bzw. der Podestinstallation des Großen Arbers. Bis auf den Sensor zur Bestimmung der Wolkenhöhe befindet sich die übrige Sensorik auf einem Gitterpodest im Außenbereich des Großen Arbers. Der Sensor zur Bestimmung der Wolkenhöhe befindet sich auf dem Balkon der Einsatzstellung. Dies bedeutet, dass die Betreuung nur durch Personal durchgeführt werden kann, welches sicherheitsüberprüft ist. Im Winter können die Betreuer die Arber Bergbahn und den Schrägaufzug der Bundeswehr nutzen, um zum Messfeld der Einsatzstellung zu gelangen. Im Sommer kann das Messfeld die Einsatzstellung über eine Forststraße erreicht werden.
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Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Wettedienst, Wetterstation Großer Arber
Arber 1
94252 Bayerisch-Eisenstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass sich der Bewerber in keinem Insolvenzverfahren befindet.
— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Beiträgen für Versicherungen
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) Weitere Bestimmungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bewerber sind aufgefordert, die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht anzuwenden.
Mindeststandards:
Die Betreuung/Pflege des Messfeldes sollte nur durch Personal durchgeführt werden, welches sicherheitsüberprüft ist.
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Betreuung/Pflege des Messfeldes sollte nur durch Personal durchgeführt werden, welches sicherheitsüberprüft ist.
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Große
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212962 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt in Bonn
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§ 160 Abs. 3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI 4.1) genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2018/S 165-376918 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 002-002190
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 165-376918
ABl. S-Ausgabe: 2

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Wettedienst, Wetterstation Großer Arber, Arber 1, 94252 Bayerisch-Eisenstein

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheitsüberprüfung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Preis (Gewichtung): 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Name: steep GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Bayern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von: Frau Große

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden. (§ 160 Abs. 2 und 3 GWB) Teilt der Öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§ 160 Abs. 3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI 4.1 genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 002-002190 (2019-01-02)