Messtechnik für niedriegstinduktive Module: Das Fraunhofer IZM möchte eine prozessüberwachende Messtechnik für niedrigstinduktive Schaltzellen beschaffen. Das Ziel der Messtechnik ist hundertprozentige Eingangskontrolle der aktiven und passiven Bauteile mit Rückverfolgbarkeit über die elektrische Kontrolle der Funktionalität nach jedem Prozessschritt bis zur Endkontrolle. Auf diese Weise werden Produktionsläufe nach fehlerhaften Prozessen abgebrochen werden und die Ursache kann besser eingegrenzt werden. Fortsetzung II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Referenznummer: E_059_273594 deyda-wit FMD
Kurze Beschreibung:
Messtechnik für niedriegstinduktive Module:
Das Fraunhofer IZM möchte eine prozessüberwachende Messtechnik für niedrigstinduktive Schaltzellen beschaffen.
Das Ziel der Messtechnik ist hundertprozentige Eingangskontrolle der aktiven und passiven Bauteile mit Rückverfolgbarkeit über die elektrische Kontrolle der Funktionalität nach jedem Prozessschritt bis zur Endkontrolle. Auf diese Weise werden Produktionsläufe nach fehlerhaften Prozessen abgebrochen werden und die Ursache kann besser eingegrenzt werden.
Fortsetzung II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Das Fraunhofer IZM möchte eine prozessüberwachende Messtechnik für niedrigstinduktive Schaltzellen beschaffen.
Das Ziel der Messtechnik ist hundertprozentige Eingangskontrolle der aktiven und passiven Bauteile mit Rückverfolgbarkeit über die elektrische Kontrolle der Funktionalität nach jedem Prozessschritt bis zur Endkontrolle. Auf diese Weise werden Produktionsläufe nach fehlerhaften Prozessen abgebrochen werden und die Ursache kann besser eingegrenzt werden.
Fortsetzung II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastr. 27 c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
E-Mail: fraunhofer@deutsche-evergabe.de📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de/🌏
— Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Messtechnik für niedriegstinduktive Module:
Das Fraunhofer IZM möchte eine prozessüberwachende Messtechnik für niedrigstinduktive Schaltzellen beschaffen.
Das Ziel der Messtechnik ist hundertprozentige Eingangskontrolle der aktiven und passiven Bauteile mit Rückverfolgbarkeit über die elektrische Kontrolle der Funktionalität nach jedem Prozessschritt bis zur Endkontrolle. Auf diese Weise werden Produktionsläufe nach fehlerhaften Prozessen abgebrochen werden und die Ursache kann besser eingegrenzt werden.
Das Ziel der Messtechnik ist hundertprozentige Eingangskontrolle der aktiven und passiven Bauteile mit Rückverfolgbarkeit über die elektrische Kontrolle der Funktionalität nach jedem Prozessschritt bis zur Endkontrolle. Auf diese Weise werden Produktionsläufe nach fehlerhaften Prozessen abgebrochen werden und die Ursache kann besser eingegrenzt werden.
Fortsetzung II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Fortsetzung II.1.4) Kurze Beschreibung:
Das System der prozessbegleitenden Messtechnik beinhaltet folgende Einrichtungen:
— Handlingsystem für unverpackte Halbleiter in Grauraumumgebung mit Zuführung zur elektrischen Messung und anschließender Sortierung nach elektrischen Parametern und Zuordnung der Messprotokolle inkl. elektrisches Mess- und Handlingssystem für die Halbleitercharakterisierung mit Tastköpfen für unverpackte Chips, Spannungen bis 3kV, Ströme bis 10A gepulst,
— Handlingsystem für unverpackte Halbleiter in Grauraumumgebung mit Zuführung zur elektrischen Messung und anschließender Sortierung nach elektrischen Parametern und Zuordnung der Messprotokolle inkl. elektrisches Mess- und Handlingssystem für die Halbleitercharakterisierung mit Tastköpfen für unverpackte Chips, Spannungen bis 3kV, Ströme bis 10A gepulst,
— Chip Sortierer,
— Positioniereinrichtung für Prüfadapter und Multiplexer für Prüfungen in Produktionszwischenständen,
— AOI Einheit für optische Kontrolle,
— Endkontrolle der Leistungsmodule mit 1.5kV/1kA, Doppelpulstest, Schaltverlustleistungsmessung für WBG Halbleitermodule <1nH.
Die Anlagen sollen unter Berücksichtigung des Personenschutzes für die Aufgaben die nötigen Medien, elektrische Quellen und Senken, Prober, Messtechnik und Umgebungseigenschaften für die Benutzung in Grauraum bereitstellen, um unter definierten Bedingungen die Leistungshalbleiter vermessen zu können.
Die Anlagen sollen unter Berücksichtigung des Personenschutzes für die Aufgaben die nötigen Medien, elektrische Quellen und Senken, Prober, Messtechnik und Umgebungseigenschaften für die Benutzung in Grauraum bereitstellen, um unter definierten Bedingungen die Leistungshalbleiter vermessen zu können.
Erwartet wird vom Auftragnehmer eine schnelle Kommunikation, Erfahrung im Bereich der Messtechnik, insbesondere der Leistungselektronikmesstechnik, Automatisierungstechnik.
Dauer: 11 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13355 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
3) Eigenerklärung, dass der Kundensupport in deutscher Sprache erfolgt;
4) Eigenerklärung, dass der telefonischer Kundenservice an Werktagen (Mo - Fr. 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr) erreichbar ist;
5) Eigenerklärung, dass ein Vor Ort Service spätestens innerhalb von 5 Werktagen möglich ist;
6) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber eingeholt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Firmenprofil, inklusive der Angabe der Mitarbeiter in dem ausgeschriebenen Bereich;
2) Referenzen von vergleichbaren Projekten nicht älter als drei Jahre (Mindestangaben: Name des Auftraggeber, Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten). Sollten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Ansprechpartner nicht benennen dürfen, so kategorisieren Sie bitte Ihren Auftraggeber (Forschung, Industrie, andere öffentliche Auftraggeber).
2) Referenzen von vergleichbaren Projekten nicht älter als drei Jahre (Mindestangaben: Name des Auftraggeber, Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten). Sollten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Ansprechpartner nicht benennen dürfen, so kategorisieren Sie bitte Ihren Auftraggeber (Forschung, Industrie, andere öffentliche Auftraggeber).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Beschleunigtes Verfahren: Mit Vorinformation E_059_273001 vom 28.4.2017.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z 23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 063-139347 (2018-03-26)
Ergänzende Angaben (2018-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. – Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB)
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. – Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Handlingsystem für unverpackte Halbleiter in Grauraumumgebung mit Zuführung zur elektrischen Messung und anschließender Sortierung nach elektrischen Parametern und Zuordnung der Messprotokolle inkl. elektrisches Mess- und Handlingssystem für die Halbleitercharakterisierung mit Tastköpfen für unverpackte Chips, Spannungen bis 3 kV, Ströme bis 10 A gepulst,
— Handlingsystem für unverpackte Halbleiter in Grauraumumgebung mit Zuführung zur elektrischen Messung und anschließender Sortierung nach elektrischen Parametern und Zuordnung der Messprotokolle inkl. elektrisches Mess- und Handlingssystem für die Halbleitercharakterisierung mit Tastköpfen für unverpackte Chips, Spannungen bis 3 kV, Ströme bis 10 A gepulst,
— Endkontrolle der Leistungsmodule mit 1,5 kV/1 kA, Doppelpulstest, Schaltverlustleistungsmessung für WBG Halbleitermodule <1 nH.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Mit Vorinformation E_059_273001 vom 28.4.2017
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-27 📅
Name: PROAUT TECHNOLOGY GmbH
Postanschrift: Ostendstr. 1-14
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Quelle: OJS 2019/S 061-141267 (2019-03-22)