Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Schleswig-Holstein endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR”
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GMSH AöR, VOB-Submissionsstelle
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gmsh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Metallbauarbeiten (17E02963 - 21540004 CAU / Herricht. LMS 8, Geographie - SSHS)
17E02963 - 21540004”
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 414 691 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“— 670 m Pfosten-Riegelfassaden in 26 Einzelfassaden,
— 26 m F90 Pfosten-Riegel-Fassade,
— 610 m gekoppelte Aluminiumfenster,
— 1 St. Karusselldrehtür,
— 132...”
Beschreibung der Beschaffung
— 670 m Pfosten-Riegelfassaden in 26 Einzelfassaden,
— 26 m F90 Pfosten-Riegel-Fassade,
— 610 m gekoppelte Aluminiumfenster,
— 1 St. Karusselldrehtür,
— 132 St. Sonnenschutzanlagen,
— 270 St. Blendschutzrollos,
— 22 St. Innentürelemente.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 059-129534
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17E02963 00
Titel: Metallbauarbeiten (17E02963 – 21540004 CAU/Herricht. LMS 8, Geographie – SSHS)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Warnow Metall GmbH
Postanschrift: Rostocker Straße 8 a
Postort: Pölchow
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landkreis Rostock🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1117799.78 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 414 691 💰
“Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten...”
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 und III.2.2 genannten Bedingungen:
Gem. § 50 Abs. 3 VgV und § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrensanzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden.
Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR VOB-Submissionsstelle
Postanschrift: Schillstraße 1-3
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieteranfragen-vob@gmsh.de📧
Fax: +49 45130086-166 📠
Quelle: OJS 2018/S 212-483990 (2018-11-01)