Metallbauarbeiten Düsseldorfer Schauspielhaus

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Kulturamt

Metallbauarbeiten Düsseldorfer Schauspielhaus.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-04.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-04 Auftragsbekanntmachung
2018-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Kulturamt
Postanschrift: Auf`m Hennekamp 45
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Schulte
Telefon: +49 211-89-94454 📞
E-Mail: christof.schulte@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 211-89-34454 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.duesseldorf.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten Düsseldorfer Schauspielhaus DUS-1-2018-0230
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten 📦
Kurze Beschreibung: Metallbauarbeiten Düsseldorfer Schauspielhaus

1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Austausch vorhandener Lochfenster gegen Stahlfensteranlagen mit innen liegendem Sonnenschutz (257 St, jeweils ca. 1,4 m), Fassadenbekleidung vorgehängte...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 106-241024

Auftragsvergabe

1️⃣
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 160-366318 (2018-08-21)