Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesagentur für Arbeit plant zur Abdeckung der Anforderungen (Ersatz- und Zusatzbedarfe) die Beschaffung von S/W-A4-Multifunktionsdruckern (MFD Klasse-S) über einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter je Los.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen:
— die Miete von neuen marktüblichen Multifunktionsdruckern inkl.:
Aktueller Firmware,
Integrierter Netzwerkkarte für DIN A4 (S/W),
Standardkassette,
Kartenleser
Erstausstattung Verbrauchsmaterial (Starterkit)
Für die Dauer von 60 Monaten.
Generalüberholte Gebrauchtgeräte sind ausgeschlossen.
— die Installation und Inbetriebnahme der Multifunktionsdrucker (inkl. Einweisung),
— den Abruf und die Lieferung von Verbrauchsmaterial gemäß Alternative 1.13.1 oder Al-ternative 1.13.2 des Leistungsverzeichnisses MFD 2018 (siehe Kapitel 5 dieser Leis-tungsbeschreibung),
— die Leistungen im Rahmen des Servicekonzeptes,
— optional den Kauf und die Lieferung von Unterschränken,
— optional die Miete von Zusatzausstattungen (Papierkassetten, Faxfunktion),
— die kostenlose Rücknahme von Transport- und Verpackungsmaterial sowie von Ver-brauchsmaterialresten,
— die Umsetzung von Geräten innerhalb der Mietdauer,
— die Rücknahme der Geräte nach der vereinbarten Standzeit.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet spätestens nach dem Ablauf von 9 Jahren.
Der Abruf der Geräte erfolgt innerhalb der ersten 48 Monate, anschließend werden nur noch Verbrauchsmaterial und ggf. optionale Dienstleistungen abgerufen.
Die Mietzeit beträgt 60 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme durch die BA. Für die Rücknahme der Geräte wird über die Mietdauer von 60 Monaten hinaus eine Karenzzeit von einem Monat vereinbart, ohne dass für diesen Monat eine Mietzahlung fällig wird.
Serviceleistungen und Lieferungen von Verbrauchsmaterial müssen über die gesamte Vertragsdauer geleistet werden (bis zu 9 Jahre).
Für die Ausschreibung werden folgende Mindestabnahmemengen über die Vertragslaufzeit zugesichert. Zusätzlich wird die geschätzte Abnahmemenge (inklusive der Mindestabnahmemenge) angegeben, ohne dass daraus für die BA eine Abnahmeverpflichtung begründet wird.
— Mindestabnahmemenge 3 000,
— geschätzte Abnahmemenge 4 500.