Auftragsbekanntmachung (2018-10-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Einkauf
Postanschrift: Maarweg 271
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sascha Utes
Telefon: +49 221/9221908📞
E-Mail: sascha.utes@awbkoeln.de📧
Fax: +49 221/9221915 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.awbkoeln.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86294421🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Abfallwirtschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Microsoft Lizenzen für 3 Jahre
AWB 232-1 UT 01/18
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Verschiedene Microsoft Lizenzen für 3 Jahre. Genaue Auflistung, siehe Preisblatt und Leistungsverzeichnis.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Köln🏙️
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsverzeichnis
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/7740439📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, siehe §160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB
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Quelle: OJS 2018/S 202-458545 (2018-10-16)