Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern
1006
Produkte/Dienstleistungen: Rauchmelder📦
Kurze Beschreibung:
“Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern in Berlin und Potsdam
Referenznummer der Bekanntmachung: 1006_2018”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandschutzvorrichtungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR benötigt als Eigentümerin diverser Immobilien in Berlin und Potsdam spätestens bis zum 31.12.2019...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR benötigt als Eigentümerin diverser Immobilien in Berlin und Potsdam spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuausstattung von rund 1 200 Wohn…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die VBL mietet die Rauchwarnmelder für einen Zeitraum von zehn Jahren an. Während des Anmietungszeitraumes müssen die Rauchwarnmelder jährlich gewartet...”
Beschreibung der Beschaffung
Die VBL mietet die Rauchwarnmelder für einen Zeitraum von zehn Jahren an. Während des Anmietungszeitraumes müssen die Rauchwarnmelder jährlich gewartet werden. Der Auftragnehmer stattet alle Wohn-, Schlafräume und Wohnungsflure sowie jedes Treppenhaus mit fernprüfbaren und selbstprüfenden Rauchwarnmeldern aus. Die Anforderungen an die Rauchwarnmelder richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere nach den DIN EN 14604 und DIN 14676. Insbesondere müssen
Die Rauchwarnmelder technisch in der Lage sein, eine Sichtkontrolle bzw. die „Kontrolle mit Anforderungen“ zu ersetzen.
Die Rauchwarnmelder sind bis zum 31.12.2019 zu installieren.
Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder nebst Anlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Miet- und Wartungsvertrag Rauchwarnmelder nebst Anlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-20
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-20
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern oder ihren Bevollmächtigten bei der Eröffnung ist ausgeschlossen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe des...”
1) Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.9.2018 über die Vergabeplattform adressiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neuhochzuladen.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Teilnahmeanträgen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Das Zuschlagskriterium Preis wird wie folgt gewertet:
Position 1 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 45 % in der Gesamtwertung berücksichtigt.
Position 2 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 45 % in der Gesamtwertung berücksichtigt.
Position 3 des Leistungsverzeichnisses wird mit einer Gewichtung von 10 % in der Gesamtwertung berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0JYZ3G
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 156-358405 (2018-08-13)