— 800 Stück Mitteldistanzwaffen. Die Mitteldistanzwaffen sind mit Gravur „BYP“ im Oval zu gravieren — 1 316 000 Stück Patronen der Munition im Kaliber 5,56 mm x 45 (.223 Remington), — 72 Stück Farbmarkierungswaffen (FMM von SIMUNITION FX). Die Kennzeichnung aller Trainingswaffen erfolgt mit „BYP“ im Oval, — 4 Sätze an Prüf- und Messmittel sowie Sonderwerkzeuge (speziell für die Instandhaltung der Mitteldistanzwaffe erforderliche Werkzeuge) für die Zentralen Waffenwerkstätten der Bayerischen Polizei, — 31 Stück Explosionszeichnungen als Druckware (DIN A 1) zzgl. Vervielfältigungslizenz, — je gelieferten Gesamtsystem Mitteldistanzwaffe jeweils eine Bedienungsanleitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwaffen
Referenznummer: V3-8014.02-0119-18
Kurze Beschreibung:
— 800 Stück Mitteldistanzwaffen. Die Mitteldistanzwaffen sind mit Gravur „BYP“ im Oval zu gravieren
— 1 316 000 Stück Patronen der Munition im Kaliber 5,56 mm x 45 (.223 Remington),
— 72 Stück Farbmarkierungswaffen (FMM von SIMUNITION FX). Die Kennzeichnung aller Trainingswaffen erfolgt mit „BYP“ im Oval,
— 4 Sätze an Prüf- und Messmittel sowie Sonderwerkzeuge (speziell für die Instandhaltung der Mitteldistanzwaffe erforderliche Werkzeuge) für die Zentralen Waffenwerkstätten der Bayerischen Polizei,
— 31 Stück Explosionszeichnungen als Druckware (DIN A 1) zzgl. Vervielfältigungslizenz,
— je gelieferten Gesamtsystem Mitteldistanzwaffe jeweils eine Bedienungsanleitung.
— 800 Stück Mitteldistanzwaffen. Die Mitteldistanzwaffen sind mit Gravur „BYP“ im Oval zu gravieren
— 1 316 000 Stück Patronen der Munition im Kaliber 5,56 mm x 45 (.223 Remington),
— 72 Stück Farbmarkierungswaffen (FMM von SIMUNITION FX). Die Kennzeichnung aller Trainingswaffen erfolgt mit „BYP“ im Oval,
— 4 Sätze an Prüf- und Messmittel sowie Sonderwerkzeuge (speziell für die Instandhaltung der Mitteldistanzwaffe erforderliche Werkzeuge) für die Zentralen Waffenwerkstätten der Bayerischen Polizei,
— 31 Stück Explosionszeichnungen als Druckware (DIN A 1) zzgl. Vervielfältigungslizenz,
— je gelieferten Gesamtsystem Mitteldistanzwaffe jeweils eine Bedienungsanleitung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwaffen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Munition📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die geschätze Abnahmemenge umfasst voraussichtlich eine zusätzliche Bedarfsmenge von 160 Stück Gesamtsysteme Mitteldistanzwaffen sowie eine zusätzliche Bedarfsmenge von 1 068 000 Stück Patronen. Die verbindlichen sowie unverbindlichen Abnahmemengen können jeweils max. bis zu 20 Prozent überschritten werden.
Die geschätze Abnahmemenge umfasst voraussichtlich eine zusätzliche Bedarfsmenge von 160 Stück Gesamtsysteme Mitteldistanzwaffen sowie eine zusätzliche Bedarfsmenge von 1 068 000 Stück Patronen. Die verbindlichen sowie unverbindlichen Abnahmemengen können jeweils max. bis zu 20 Prozent überschritten werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 800 Stück Mitteldistanzwaffen. Die Mitteldistanzwaffen sind mit Gravur „BYP“ im Oval zu gravieren
— 1 316 000 Stück Patronen der Munition im Kaliber 5,56 mm x 45 (.223 Remington),
— 72 Stück Farbmarkierungswaffen (FMM von SIMUNITION FX). Die Kennzeichnung aller Trainingswaffen erfolgt mit „BYP“ im Oval,
— 4 Sätze an Prüf- und Messmittel sowie Sonderwerkzeuge (speziell für die Instandhaltung der Mitteldistanzwaffe erforderliche Werkzeuge) für die Zentralen Waffenwerkstätten der Bayerischen Polizei,
— 31 Stück Explosionszeichnungen als Druckware (DIN A 1) zzgl. Vervielfältigungslizenz,
— je gelieferten Gesamtsystem Mitteldistanzwaffe jeweils eine Bedienungsanleitung.
— 800 Stück Mitteldistanzwaffen. Die Mitteldistanzwaffen sind mit Gravur „BYP“ im Oval zu gravieren,
— 72 Stück Farbmarkierungswaffen (FMM von SIMUNITION FX). Die Kennzeichnung aller Trainingswaffen erfolgt mit „BYP“ im Oval
— Je gelieferten Gesamtsystem Mitteldistanzwaffe jeweils eine Bedienungsanleitung.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die geschätze Abnahmemenge umfasst voraussichtlich eine zusätzliche Bedarfsmenge von 160 Stück Gesamtsysteme Mitteldistanzwaffen sowie eine zusätzliche Bedarfsmenge von 1 068 000 Stück Patronen. Die verbindlichen sowie unverbindlichen Abnahmemengen können jeweils max. bis zu 20 Prozent überschritten werden.
Die geschätze Abnahmemenge umfasst voraussichtlich eine zusätzliche Bedarfsmenge von 160 Stück Gesamtsysteme Mitteldistanzwaffen sowie eine zusätzliche Bedarfsmenge von 1 068 000 Stück Patronen. Die verbindlichen sowie unverbindlichen Abnahmemengen können jeweils max. bis zu 20 Prozent überschritten werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV);
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
3. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz Ihres Unternehmens und zum Um-satz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
2. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 Vgv) mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr:
— Personenschäden mindestens 2 Mio EUR. Die Höchstersatzleistung pro Jahr darf nicht unter 4 Mio EUR bei Personenschäden liegen,
— Sachschäden mindestens eine Million Euro Die Höchstersatzleistung pro Jahr darf nicht unter 2 Mio EUR bei Sachschäden liegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzliste unter Angabe von mindestens zwei öffentlichen Auftraggebern (z. B. Bundeswehr, Polizei, Army usw.), bei denen der Bieter Lieferungen/Leistungen (Lieferung von Mittel-distanzwaffen):
— In einer vergleichbaren Größenordnung,
— erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV),
2. Erklärung zum Unterauftragnehmer. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
3. Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer:
— Falls zutreffend - (§ 36 Abs. 1 VgV);
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe:
— Falls zutreffend – (§47 VgV). 5. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft,
— falls zutreffend – (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV). 6. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten,
— falls zutreffend – § 53 Abs. 8 VgV. 7. Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. 8. Nachweise zur Fachkunde im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1 – 11 VgV.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.