Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MKKD – Museum für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt – Gewerk 5040 Sanitär
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Kurze Beschreibung: MKKD – Museum für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt – Gewerk 5040 Sanitär
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanitärtechnik in historischer Gießereihalle ca. 89m x ca. 25m
Die Nassräume werden mit Santiärgegenständen aus Porzellan ausgestattet, Bodenabläufe aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Sanitärtechnik in historischer Gießereihalle ca. 89m x ca. 25m
Die Nassräume werden mit Santiärgegenständen aus Porzellan ausgestattet, Bodenabläufe aus Guss und in der Küche aus Edelstahl. Die Warmwassererzeugung erfolgt mittels dezentralen
Durchlauferhitzern, für die Küche mit Firschwasserstation. Im Untergeschoss wird eine Unterflurhebeanlage verbaut.
ca. 480 m PP Abwasserrohr
ca. 30 m PE Abwasserrohr
1 St. Unterflurhebeanlage
9 St. Bodenabläufe
ca. 500 m Edelstahlrohr
34 St. Sanitärobjekte
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-13 📅
Datum des Endes: 2020-12-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in
Die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in
Die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
Engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
Diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte
Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor.
.
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich als
Bearbeitbares Formblatt unter:
http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter:
https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe oben III.1.1) sowie Ausschreibungsunterlagen
— Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe oben III.1.1) sowie Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-04
11:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-04
11:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Ingolstadt, Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen, sie werden jedoch unmittelbar
Nach Öffnung der Angebote über das Ergebnis informiert.”
“Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen mussen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin
Für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle...”
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen mussen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin
Für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige
Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre
Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein
Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder
Digital signiert abgeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
Nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB),
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 841-305-2446📞
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
URL: http://www.ingolstadt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 246-562800 (2018-12-18)
Ergänzende Angaben (2019-02-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 246-562800
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-04 📅
Zeit: 11:45
Neuer Wert
Datum: 2019-02-07 📅
Zeit: 11:45
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-04 📅
Zeit: 11:45
Neuer Wert
Datum: 2019-02-07 📅
Zeit: 11:45
Quelle: OJS 2019/S 026-057227 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Ingolstadt, Referat VI - Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MKKD - Museum für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt - Gewerk 5040 Sanitär
Kurze Beschreibung: MKKD - Museum für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt - Gewerk 5040 Sanitär.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 205698.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Sanitärtechnik in historischer Gießereihalle ca. 89 m x ca. 25 m.
Die Nassräume werden mit Santiärgegenständen aus Porzellan ausgestattet, Bodenabläufe...”
Beschreibung der Beschaffung
— Sanitärtechnik in historischer Gießereihalle ca. 89 m x ca. 25 m.
Die Nassräume werden mit Santiärgegenständen aus Porzellan ausgestattet, Bodenabläufe aus Guss und in der Küche aus Edelstahl. Die Warmwassererzeugung erfolgt mittels dezentralen Durchlauferhitzern, für die Küche mit Firschwasserstation. Im Untergeschoss wird eine Unterflurhebeanlage verbaut.
— ca. 480 m PP Abwasserrohr,
— ca. 30 m PE Abwasserrohr,
— 1 St. Unterflurhebeanlage,
— 9 St. Bodenabläufe,
— ca. 500 m Edelstahlrohr,
— 34 St. Sanitärobjekte.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-562800
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 65-011-2019
Titel: MKKD - Museum für Konkrete Kunst und Design Ingolstadt - Gewerk 5040 Sanitär
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Versorgungstechnik Herbert Bauer GmbH
Postort: Altmannstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Eichstätt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 205698.01 💰
“Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen mussen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle...”
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen mussen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder Digital signiert abgeben.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI - Hoch- und Tiefbau
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 841-305-2450📞
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
URL: http://www.ingolstadt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI - Vergabestelle
Quelle: OJS 2019/S 086-205221 (2019-05-02)