Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 je Stunde eingeführt worden, der zum 1.1.2018 auf EUR 8,84 je Stunde erhöht wurde. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer Kommission übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt diese Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres dritten Berichtes, der bis Juni 2020 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf betroffene Betriebe und Beschäftigte sowie deren Anpassungsreaktionen. Dabei liegt der Fokus auf dem Verständnis von Handlungen und Handlungsmotiven bzw. Anpassungsreaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für...”
Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“MLK 012 – Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Kontext des gesetzlichen Mindestlohns
536046”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 je Stunde eingeführt worden,...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 je Stunde eingeführt worden, der zum 1.1.2018 auf EUR 8,84 je Stunde erhöht wurde. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer Kommission übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt diese Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres dritten Berichtes, der bis Juni 2020 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf betroffene Betriebe und Beschäftigte sowie deren Anpassungsreaktionen. Dabei liegt der Fokus auf dem Verständnis von Handlungen und Handlungsmotiven bzw. Anpassungsreaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 je Stunde eingeführt worden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 je Stunde eingeführt worden, der zum 1.1.2018 auf EUR 8,84 je Stunde erhöht wurde. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer Kommission übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt diese Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres dritten Berichtes, der bis Juni 2020 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf betroffene Betriebe und Beschäftigte sowie deren Anpassungsreaktionen. Dabei liegt der Fokus auf dem Verständnis von Handlungen und Handlungsmotiven bzw. Anpassungsreaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wissenschaftliche Ausgangsbasis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung der Projektziele und deren Einordnung in den Fachdiskurs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Objektivität, Reliabilität und Validität der gewählten Indikatoren
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Gestaltung der Interviewleitfäden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption Auswertungmethode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufbau Untersuchungsdesign
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Operative Umsetzung des Interviews
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
(a) Eigenerklärung zu § 123 GWB;
(b) Eigenerklärung zu § 124 GWB.
Wenn die Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
(a) Eigenerklärung zu § 123 GWB;
(b) Eigenerklärung zu § 124 GWB.
Wenn die Eigenerklärungen zu 1. lit. a) und b) nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen in Form einer vom Bieter eigenständig zu erstellenden Eigenerklärung näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden.
(2) Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Für den Auftragsfall ist der Abschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Für den Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, zu erklären: 1 500 000 EUR pauschal für Personenschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung und 250 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung.;
(2) Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Es ist eine Eigenerklärung zu den folgenden Angaben abzugeben: für den Gesamtumsatz (in EUR) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und für den Umsatz, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
“Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
(1.1) Beleg der Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
(1.1) Beleg der Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der qualitativ-empirischen Erforschung der Umsetzung und Wirkung von Politikmaßnahmen auf Betriebe und Beschäftigte durch Benennung und Kurzbeschreibung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in Form eines Forschungsprojektes oder einer einschlägigen Publikation (z. B. Fachzeitschrift oder Dissertation) der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(1.2) Zudem werden mindestens vier Referenzen über früher ausgeführte Forschungsprojekte (Fremd- oder Eigenforschung) für die benannten Projektbearbeiter/Projektbearbeiterinnen (Projektleiter/in oder ein/e am Projekt beteiligte/r wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) in Form von durchgeführten Forschungsaufträgen für Dritte oder in Form von wissenschaftlichen Publikationen – etwa in einer referierten Fachzeitschrift oder von Dissertationen –, der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert:
(1.2.1) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters/einer Projektbearbeiterin bezüglich der Erstellung und Durchführung von inhaltlichen und methodischen Konzepten für qualitative Forschungsprojekte mit Bezug zu arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragestellungen durch mindestens ein Referenzprojekt oder eine Publikation der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(1.2.2) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters/einer Projektbearbeiterin bezüglich der Anwendung gängiger qualitativ-empirischer Auswertungsverfahren in Forschungsprojekten mit Bezug zu arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragestellungen durch mindestens ein Referenzprojekt oder eine Publikation der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(1.2.3) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters/einer Projektbearbeiterin bezüglich der Arbeitsmarktpolitik durch mindestens ein Referenzprojekt (z. B. Auftragsarbeiten durch BMAS, Landesministerien, Sozialpartner o. ä.), durch eine frühere berufliche oder beratende Tätigkeit oder Gremienarbeit oder eine Publikation zu arbeitsmarkpolitischen Themen in einschlägigen Fachzeitschriften der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. (1.2.4) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters/einer Projektbearbeiterin bezüglich der kurzfristigen Umsetzung von Projekten mit vorgegebenem Zeitplan durch mindestens ein Referenzprojekt der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Angabe der technischen Fachkräfte des Bieters/der Bietergemeinschaft, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Projektteam), § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der beteiligten Projektbearbeiter/innen durch Benennung von wissenschaftlich tätigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Bieters, die für die Projektbearbeitung vorgesehen sind (unter Angabe der Qualifikation). Der Bieter ist an seine Personalangaben für die Dauer der gesamten Leistungsausführung gebunden. Ein Austausch von Projektbearbeitern kann nur aus wichtigem Grund und mit der Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Ersatzprojektarbeiter haben die genannten Anforderungen an Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen zu erfüllen;
(3) Eigenerklärung zur Personalstruktur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“(Zu 1). Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt oder eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(Zu 1). Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt oder eine Publikation anzugeben. Die Mehrfachnennung der gleichen Referenz bei verschiedenen Referenzkategorien ist möglich. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn je Referenzgruppe: — mindestens eine Referenz oder mindestens eine Publikation (z. B. in einer referierten Fachzeitschrift oder von einer Dissertation) eingereicht werden; — mit der/den vorgelegten Referenzen/Publikationen die geforderten spezifischen Erfahrungen nachgewiesen werden. Referenzprojekte zur Referenzgruppe 1.1 haben mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
(1) den Auftragsgegenstand;
(2) eine Kurzbeschreibung des Projekts (2 bis 3 Sätze);
(3) den Auftraggeber;
(4) den Ansprechpartner/in;
(5) Kontaktdaten;
(6) den Auftragswert und
(7) den Auftragszeitraum.
Publikationen sind mit mindestens den nachfolgenden Angaben aufzuführen:
(1) Autor/in/Autoren;
(2) Titel der Publikation;
(3) Fundstelle Referenzprojekte nach Ziffer 1.2.1 bis 1.2.4 sind mit folgenden Angaben aufzuführen:
(1) Projektbearbeiter/in;
(2) Auftragsgegenstand;
(3) Kurzbeschreibung (2 bis 3 Sätze);
(4) den Auftraggeber;
(5) den Ansprechpartner/in;
(6) Kontaktdaten;
(7) Auftragswert und
(8) den Auftragszeitraum.
Publikationen sind mit mindestens den nachfolgenden Angaben aufzuführen:
(1) Autor/in/Autoren;
(2) Titel der Publikation;
(3) Fundstelle (Zu 2).
Eigenerklärung zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen. (Zu 3). Eigenerklärung zur Personalstruktur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Verpflichtungserklärungen zur Auftragsausführung (Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes; Abgabe einer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Verpflichtungserklärungen zur Auftragsausführung (Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes; Abgabe einer Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit; Abgabe einer Eigenerklärung zu einem Antrag/Angebot gleicher oder ähnlicher Thematik;
(2) Formblatt Urheberrecht.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-01
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-01
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 190-429862 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://www.deutsche-evergabe.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR je Stunde eingeführt worden,...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR je Stunde eingeführt worden, der zum 1.1.2018 auf 8,84 EUR je Stunde erhöht wurde. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer Kommission übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt diese Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres dritten Berichtes, der bis Juni 2020 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf betroffene Betriebe und Beschäftigte sowie deren Anpassungsreaktionen. Dabei liegt der Fokus auf dem Verständnis von Handlungen und Handlungsmotiven bzw. Anpassungsreaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR je Stunde eingeführt worden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem Mindestlohngesetz ist in der BRD zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR je Stunde eingeführt worden, der zum 1.1.2018 auf 8,84 EUR je Stunde erhöht wurde. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer Kommission übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt diese Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres dritten Berichtes, der bis Juni 2020 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist die Identifikation und Beschreibung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf betroffene Betriebe und Beschäftigte sowie deren Anpassungsreaktionen. Dabei liegt der Fokus auf dem Verständnis von Handlungen und Handlungsmotiven bzw. Anpassungsreaktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontextbedingungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 190-429862
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V.
Postort: Tübingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Quelle: OJS 2018/S 232-530941 (2018-11-30)