Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis beabsichtigen die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung, Dokumentation, Information sowie Einsatzabrechnung für den Bereich Rettungsdienst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Einsatzdokumentation im Rettungsdienst
213/18/38
Produkte/Dienstleistungen: Datenerfassungssystem📦
Kurze Beschreibung:
“Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis beabsichtigen die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung,...”
Kurze Beschreibung
Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis beabsichtigen die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung, Dokumentation, Information sowie Einsatzabrechnung für den Bereich Rettungsdienst.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenerfassungssystem📦
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg, Heidekreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis beabsichtigen die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis beabsichtigen die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung, Dokumentation, Information sowie Einsatzabrechnung für den Bereich Rettungsdienst. Im Rahmen des Projekts müssen insgesamt 66 RTW, 12 NEF, 25 KTW und 27 Rettungswachen mit Endgeräten und Software ausgestattet werden. Alle zentralen Komponenten müssen auf einem neuen zu liefernden virtualisierten System am Standort Zeven im LK Rotenburg (Wümme) aufgebaut werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Eignung. Die einzureichenden Unternehmensangaben geeigneter Bewerber werden durch ein Punktsystem (Bewerbungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eignung. Die einzureichenden Unternehmensangaben geeigneter Bewerber werden durch ein Punktsystem (Bewerbungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen) gewichtet und gewertet. Durch die Punktevergabe wird eine Rangfolge ermittelt (Höchste Punktzahl = Rang 1 etc.). Die 3 erstplatzierten Bewerber nehmen an dem weiteren Verfahren teil. Bei Punktgleichheit wird mittels Losverfahren über die weiter teilnehmenden Bieter mit gleicher Punktzahl entschieden. Die losunterlegenen und alle weiteren Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren beteiligt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen),
— Eintragungen in das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen),
— Eintragungen in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, indem der Bewerber ansässig ist.
(Alternativ kann auf die Eintragung bei einer zertifizierten Präqualifikationsstelle verwiesen werden.)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-01
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Leistung wird im Rahmen eines nicht offenem Verfahren vergeben. Folgende Phasen werden mit diesem Vergabeverfahren durchlaufen: 1....”
1) Die Leistung wird im Rahmen eines nicht offenem Verfahren vergeben. Folgende Phasen werden mit diesem Vergabeverfahren durchlaufen: 1. Teilnahmewettbewerbsphase und 2. Angebotsphase.
2) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
3) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister vorzulegen. Durch diese Unternehmen ist ferner jeweils eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen;
4) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zubeachten;
5) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“;
6) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsch eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 188-424427 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis hat die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung,...”
Kurze Beschreibung
Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis hat die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung, Dokumentation, Information sowie Einsatzabrechnung für den Bereich Rettungsdienst durchgeführt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 705416.35 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis hat die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die 3 Landkreise Rotenburg (Wümme), Harburg und Heidekreis hat die Beschaffung und den Betrieb eines Systems zur mobilen Einsatzdatenerfassung, Dokumentation, Information sowie Einsatzabrechnung für den Bereich Rettungsdienst. Im Rahmen des Projekts müssen insgesamt 66 RTW, 12 NEF, 25 KTW und 27 Rettungswachen mit Endgeräten und Software ausgestattet werden durchgeführt. Alle zentralen Komponenten müssen auf einem neuen zu liefernden virtualisierten System am Standort Zeven im LK Rotenburg (Wümme) aufgebaut werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 188-424427
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 213/1838
Titel: Mobile Einsatzdokumentation im Rettungsdienst
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: medDV GmbH
Postort: Fernwald
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Gießen, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 705416.35 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungsvertretung Lüneburg
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 044-100138 (2019-02-27)