— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben im Rahmen einer jährlichen Sammlung in 23 Gemeinden, in 6 Gemeinden zweimal im Jahr (35 Sammeltermine),
— Fachkundige Beratung der Anlieferer zur Problemabfallentsorgung,
— Sortierung, Verpackung und Transport der Problemabfälle (ggf. inkl. Zwischenlagerung) zur Verwertung und Beseitigung,
— Zuführung der erfassten Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Eichstätt
Postanschrift: Residenzplatz 1
Postort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kommunale Abfallwirtschaft
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-ei.bayern.de📧
Region: Eichstätt🏙️
URL: www.landkreis-eichstaett.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Mobile Erfassung von Problemabfall im Landkreis Eichstätt und deren Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“— fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und...”
Kurze Beschreibung
— fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben im Rahmen einer jährlichen Sammlung in 23 Gemeinden, in 6 Gemeinden zweimal im Jahr (35 Sammeltermine),
— fachkundige Beratung der Anlieferer zur Problemabfallentsorgung,
— Sortierung, Verpackung und Transport der Problemabfälle (ggf. inkl. Zwischenlagerung) zur Verwertung und Beseitigung,
— Zuführung der erfassten Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. II.1.4)
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 094-213641
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Mobile Erfassung von Problemabfall im Landkreis Eichstätt und deren Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postort: Lünen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unna🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Zu II.1.7 und V.2.4:
Auf die Angaben wurde gem. §§ 5 und 39 Abs. (6) VgV verzichtet.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2487 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 166-378892 (2018-08-28)