Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-263456
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VE 59 Möblierung
Titel: VE 59 Möblierung_Gaswerk
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bittner Einrichtungen GmbH
Postanschrift: Bergiusstrasse 13 – 15
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@bittner3.de📧
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bittner3.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 59690.59
Höchstes Angebot: 72465.80
“Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verghabeverordnung (VgV) Zur Anwendung kommt ein „Offenes Verfahren“.
Das Vergabeverfahren wird über die...”
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verghabeverordnung (VgV) Zur Anwendung kommt ein „Offenes Verfahren“.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ durchgeführt und ist unter der in Ziff. I.3 aufgeführten Internetadresse ohne Registrierung abrufbar. Folgende Verfahrensschritte erfolgen über die vorgenannte Vergabeplattform:
— Bereitstellung der Verdingungsunterlagen zum Download,
— Fragen / Antworten zum Vergabeverfahren und den Verdingungsunterlagen in der Angebotsphase.
Ggf. Aktualisierung der Verdingungsunterlagen (Kommunikation Angebotsphase);
Es wird ausdrücklich empfohlen eine einmalige kostenlose Registrierung bei „subreport ELViS“ im Zuge des Abrufes von Unterlagen zu dieser Ausschreibung durchzuführen. Folgende Vorteile sind damit verbunden:
— Teilnahme an Bieterkommunikation (Fragen / Antworten in Angebotsphase),
— Information über ggf. erforderliche Aktualisierungen der Verdingungsunterlagen.
Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig informieren, ob weitere Informationen / Aktualisierungen zum Vergabeverfahren vorliegen (Holschuld). Sie tragen das Risiko ein Ange-bot auf der Grundlage veralteter Unterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Aktuell noch nicht verpflichtend, jedoch über die vorgenannte Vergabeplattform möglich und gewünscht ist die elektronische Einreichung des Angebotes in Textform nach § 126b BGB.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postort: 80534 München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 149-341268 (2018-08-03)