Durch die Fusion der Verbandsgemeindewerke Traben-Trabach und Kröv-Bausendorf und dem Ziel, die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung zu modernisieren, ergibt sich die Aufgabenstellung, die Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung und -speicherung in einem Gesamtkontext zu betrachten. Zusätzlich soll die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) gefördert und ausgebaut werden. Eine gegenseitige Versorgung und Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Notfällen und Engpässen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung soll ermöglicht werden. Zu diesem Zweck haben die Verbandsgemeindewerke bereits die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) beauftragt. Die Planungsphase (bis einschl Leistungsphase 3) ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht. Im nächsten Schritt sollen die Dienstleistungen zur Projektrealisierung (Leistungsphasen 5-9 nach HOAI, örtliche Bauüberwachung) beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Durch die Fusion der Verbandsgemeindewerke Traben-Trabach und Kröv-Bausendorf und dem Ziel, die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung zu modernisieren, ergibt sich die Aufgabenstellung, die Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung und -speicherung in einem Gesamtkontext zu betrachten. Zusätzlich soll die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) gefördert und ausgebaut werden. Eine gegenseitige Versorgung und Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Notfällen und Engpässen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung soll ermöglicht werden.
Zu diesem Zweck haben die Verbandsgemeindewerke bereits die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) beauftragt. Die Planungsphase (bis einschl Leistungsphase 3) ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht.
Im nächsten Schritt sollen die Dienstleistungen zur Projektrealisierung (Leistungsphasen 5-9 nach HOAI, örtliche Bauüberwachung) beauftragt werden.
Durch die Fusion der Verbandsgemeindewerke Traben-Trabach und Kröv-Bausendorf und dem Ziel, die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung zu modernisieren, ergibt sich die Aufgabenstellung, die Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung und -speicherung in einem Gesamtkontext zu betrachten. Zusätzlich soll die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) gefördert und ausgebaut werden. Eine gegenseitige Versorgung und Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Notfällen und Engpässen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung soll ermöglicht werden.
Zu diesem Zweck haben die Verbandsgemeindewerke bereits die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) beauftragt. Die Planungsphase (bis einschl Leistungsphase 3) ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht.
Im nächsten Schritt sollen die Dienstleistungen zur Projektrealisierung (Leistungsphasen 5-9 nach HOAI, örtliche Bauüberwachung) beauftragt werden.
Innerhalb der unter Ziffer II.2.7 beschriebenen Zeitspanne soll die bauliche Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahme erfolgen. Nach dieser Zeitspanne sind die Leistungen der Leistungsphase 9 nach HOAI zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Fusion der Verbandsgemeindewerke Traben-Trabach und Kröv-Bausendorf und dem Ziel, die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung zu modernisieren, ergibt sich die Aufgabenstellung, die Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung und -speicherung in einem Gesamtkontext zu betrachten. Zusätzlich soll die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) gefördert und ausgebaut werden. Eine gegenseitige Versorgung und Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Notfällen und Engpässen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung soll ermöglicht werden.
Durch die Fusion der Verbandsgemeindewerke Traben-Trabach und Kröv-Bausendorf und dem Ziel, die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung zu modernisieren, ergibt sich die Aufgabenstellung, die Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung, -verteilung und -speicherung in einem Gesamtkontext zu betrachten. Zusätzlich soll die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) gefördert und ausgebaut werden. Eine gegenseitige Versorgung und Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Notfällen und Engpässen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung soll ermöglicht werden.
Zu diesem Zweck haben die Verbandsgemeindewerke bereits die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) beauftragt. Die Planungsphase (bis einschl Leistungsphase 3) ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht.
Zu diesem Zweck haben die Verbandsgemeindewerke bereits die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-4 nach HOAI) beauftragt. Die Planungsphase (bis einschl Leistungsphase 3) ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht.
Im nächsten Schritt sollen die Dienstleistungen zur Projektrealisierung (Leistungsphasen 5-9 nach HOAI, örtliche Bauüberwachung) beauftragt werden.
Die Planungsleistungen für das unter Ziffer II.1.4 beschriebene Projekt sind mittlerweile abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen die weiterführenden Dienstleistungen für die Umsetzung der Baumaßnahme, d. h. die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Bauüberwachung beschafft werden. Es handelt sich um die Leistungsphasen 5-9 für die Freianlagen, die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 und 6). Ebenso ist die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke Bestandteil der Beschaffung.
Die Planungsleistungen für das unter Ziffer II.1.4 beschriebene Projekt sind mittlerweile abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird zeitnah eingereicht. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen die weiterführenden Dienstleistungen für die Umsetzung der Baumaßnahme, d. h. die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Bauüberwachung beschafft werden. Es handelt sich um die Leistungsphasen 5-9 für die Freianlagen, die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 und 6). Ebenso ist die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke Bestandteil der Beschaffung.
Dauer: 15 Monate
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der unter Ziffer II.2.7 beschriebenen Zeitspanne soll die bauliche Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahme erfolgen. Nach dieser Zeitspanne sind die Leistungen der Leistungsphase 9 nach HOAI zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebeit der VG Traben-Trarbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung des Bieters, dass in der Person des Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind;
1) Erklärung des Bieters, dass in der Person des Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind;
2) Erklärung des Bieters, dass in der Person des Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind;
2) Erklärung des Bieters, dass in der Person des Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind;
3) Erklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist;
3) Erklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist;
4) Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1VgV);
2) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV);
3) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR beträgt (§45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR beträgt (§45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
Mindeststandards:
I) Mindestanforderung an die Bürogröße:
Die im Auftragsfall zum Einsatz vorgesehenen Personen zur Sachbearbeitung müssen über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bieter neben den Personen zur Sachbearbeitung über jeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen. Die Namen und die berufliche Befähigung der im Auftragsfall zur Bearbeitung vorgesehenen Personen sind mit dem Angebot anzugeben.
Die im Auftragsfall zum Einsatz vorgesehenen Personen zur Sachbearbeitung müssen über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bieter neben den Personen zur Sachbearbeitung über jeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen. Die Namen und die berufliche Befähigung der im Auftragsfall zur Bearbeitung vorgesehenen Personen sind mit dem Angebot anzugeben.
II) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Ausschreibung und Bauüberwachung von vergleichbaren Ingenieurbauwerken mit Technische Ausrüstung durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Ausschreibung und Bauüberwachung von vergleichbaren Ingenieurbauwerken mit Technische Ausrüstung durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 6 Referenzobjekte (3 Referenzobjekte zum Bereich Ingenieurbau, 3 Referenzobjekte zum Bereich Technische Ausrüstung) anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Die Referenzen müssen den Bau bzw. die Technische Ausrüstung von vergleichbaren Ingenieurbauwerken (mit Vergabe nach VOB/A) mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben. Bei den Referenzen müssen mindestens die Leistungen der Leistungsphasen 5-6 und 8 nach HOAI erbracht worden sein und die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2014 erfolgt sein.
Die Referenzen müssen den Bau bzw. die Technische Ausrüstung von vergleichbaren Ingenieurbauwerken (mit Vergabe nach VOB/A) mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben. Bei den Referenzen müssen mindestens die Leistungen der Leistungsphasen 5-6 und 8 nach HOAI erbracht worden sein und die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2014 erfolgt sein.
Jeweils mindestens eine Referenz zum Bereich Ingenieurbau und eine Referenz zum Bereich Technische Ausrüstung muss einen Hochbehälter der Wasserversorgung zum Inhalt haben.
Für alle Referenzen hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Für alle Referenzen hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann der vorbereitete Referenzbogen (siehe Vergabeunterlagen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR beträgt (§45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 500 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR beträgt (§45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Robert-Schuman-Straße 65
54536 Kröv
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Der Auftraggeber legt gem. § 51 Abs. 2, S. 2 SektVO fest, dass er nach Ablauf der Angebotsfrist keine in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen nachfordern wird.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen.Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (Traben-Trarbach@Bieteranfrage.de) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen.Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (Traben-Trarbach@Bieteranfrage.de) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 213-489199 (2018-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 454 753 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Name: Bietergemeinschaft Ingenieurbüro Bertold Becker Büro für Ingenieur- und Tiefbau GmbH / Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Land: Deutschland 🇩🇪 Ahrweiler
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 454 753 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 020-044659 (2019-01-25)