Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Apfeldorf
Postanschrift: Flößerstraße 6
Postort: Apfeldorf
Postleitzahl: 86974
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: 2. Bürgermeister
E-Mail: schmid@vgem-fuchstal.de📧
Region: Landsberg am Lech🏙️
URL: http://apfeldorf.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung, Umbau und Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus in Apfeldorf
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung: Architektenleistungen für den Neubau von Wohngebäuden ab Leistungsphase 1
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 230000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 230000.00
1️⃣
Ort der Leistung: Landsberg am Lech🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Apfeldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Apfeldorf beabsichtigt das am Ortsrand gelegene Dorfgemeinschaftshaus energetisch zu ertüchtigen, teilweise umzubauen und nach Norden zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Apfeldorf beabsichtigt das am Ortsrand gelegene Dorfgemeinschaftshaus energetisch zu ertüchtigen, teilweise umzubauen und nach Norden zu erweitern.
Das Gebäude wurde in den 1970er errichtet und wurde bis heute immer wieder umgebaut und erweitert.
Mit dieser erneuten Maßnahme soll das Gebäude auch funktional und gestalterisch vereinheiltlicht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorschläge für kostengünstiges Bauen und zur Einhaltung der Kosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorschläge für Fassadengestaltung (Handskizze)
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 071-157605
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Modernisierung, Umbau und Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus in Apfeldorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Barbist Architektur
Postanschrift: Dorfstraße 1
Postort: Lechaschau
Postleitzahl: 6600
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Außerfern 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 230000.00
Höchstes Angebot: 230000.00
“Als Teilnahmeantrag sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“, „Projektverantwortung“ und „Referenz Projektleitung/Bauleitung“ vollständig ausgefüllt und...”
Als Teilnahmeantrag sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“, „Projektverantwortung“ und „Referenz Projektleitung/Bauleitung“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die unter I.1) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Neubau von Wohngebäuden für eine soziale Einrichtung am Ronetsbachweg in Farchant “ bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Werden die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet/vollständig ausgefüllt, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied das ausgefüllte Formblatt „Bewerbungsbogen“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird.
Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Diese Forderung erfolgt in Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 84 zur Richtlinie 2014/24/EU. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss.
Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung sind auch für Unterauftragnehmer die ausgefüllten Formblätter „Bewerbungsbogen“, „Projektverantwortung“ und „Referenz Projektleitung/Bauleitung“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen vorzulegen. Für Unterauftragnehmer ist zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis (z. B. eine Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 174-395360 (2018-09-09)