Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium 1 Projektleiter 11 v.H.
Wertungskriterium 1 Bauleiter 11 v.H.
Wertungskriterium 2 Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium 2 Projektleiter 12 v.H.
Wertungskriterium 2 Bauleiter 12 v.H.
Wertungskriterium 3 Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium 3 Projektleiter 12 v.H.
Wertungskriterium 3 Bauleiter 12 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter / den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, Sanierung oder Neubau eines Gebäudes für die berufliche Bildung; mindestens 500 qm Nutzfläche (NUF) gesamt.
A)
Gebäude für Berufliche Bildung = 3 Punkte
Gebäude für Schulen und Ausbildung allgemein = 2 Punkte
Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 Punkt
B)
≥ 1 000 qm Nutzfläche NUF = 3 Punkte
≥ 750 qm und < 1 000 qm NUF = 2 Punkte
≥ 500 qm und < 750 qm NUF = 1 Punkt
< 500 qm NUF = 0 Punkte, keine Wertung
Wertungskriterium 2:
Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, Sanierung oder Neubau eines Gebäudes mit Backstube; mindestens 400 qm Nutzfläche (NUF) gesamt.
A)
Gebäude mit Backstube = 3 Punkte
Gebäude mit Räumen vergleichbarer Nutzungen (Lebensmittel, Gastronomie) = 2 Punkte
Gebäude mit Werkstätten anderer Nutzungen = 1 Punkt
B)
≥ 800 qm Nutzfläche NUF = 3 Punkte
≥ 600 qm und < 800 qm NUF = 2 Punkte
≥ 400 qm und < 600 qm NUF = 1 Punkt
< 400 qm NUF = 0 Punkte, keine Wertung
Wertungskriterium 3:
Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, z.B. Sanierung oder Neubau eines Gebäudes mit Gästezimmern.
A)
Gebäude mit Gästezimmern = 3 Punkte
Gebäude mit Wohnräumen allgemein = 2 Punkte
Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 Punkt
B)
≥ 1 000 qm Nutzfläche NUF = 3 Punkte
≥ 750 qm und < 1 000 qm NUF = 2 Punkte
≥ 500 qm und < 750 qm NUF = 1 Punkt
< 500 qm NUF = 0 Punkte, keine Wertung
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Maximal mögliche Gesamtpunktzahl 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.