Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Oldenburg
Nationale Registrierungsnummer: DE94D
Postanschrift: Delmenhorster Str. 6
Postort: Wildeshausen
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND”
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Oldenburg, Landkreis🏙️
URL: http://www.oldenburg-kreis.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes
32571000-6”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1 044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9 796 372 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Oldenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei müssen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von nahezu 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung anbieten. Im Rahmen der Maßnahme müssen zudem mindestens 60 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream erschlossen werden. Die optional anzuschließenden Schulen müssen mit einer Zugangsrate von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch erschlossen werden. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Oldenburg, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, die Anzahl der unterversorgten Haushalte und Schulen sowie Daten und Fakten sind dem ANHANG 1, 2 und 3 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden. Die optional anzuschließenden Schulen müssen mit einer Zugangsrate von mindestens 1...”
Beschreibung der Optionen
Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden. Die optional anzuschließenden Schulen müssen mit einer Zugangsrate von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch erschlossen werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access...”
Zusätzliche Informationen
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 018-037311
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWE TEL GmbH
Postort: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9 796 372 💰
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Bewerber können der Kontaktstelle ihre Kontaktdaten in Textform übersenden, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2019/S 170-415843 (2019-08-30)