Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.
Ergänzende Angaben (2018-02-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Alzey-Worms
Nationale Registrierungsnummer: DEB3B
Postanschrift: Georg-Rückert-Straße 11
Postort: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND”
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Mainz-Bingen🏙️
URL: https://www.mainz-bingen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errich-tung und des Betriebs eines NGA-Netzes in Landkreis Mainz-Bingen”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2.369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2.843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen wer-den. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 025-053951
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: Landkreis Alzey-Worms
Neuer Wert
Text: Landkreis Mainz-Bingen
Quelle: OJS 2018/S 030-066034 (2018-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Mainz-Bingen
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in Landkreis Mainz-Bingen”
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bingen, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Mainz-Bingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Mainz-Bingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen,
— optional die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich im die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die U-loadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst 1 496 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 795 Privathaushalten entsprechen und 26 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 22 Schulen geplant.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Anbindung von insgesamt 64 Schulen geplant, 22 Schulen für Los 1, 16 Schulen für Los 2 und 26 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse...”
Beschreibung der Optionen
Optional ist die Anbindung von insgesamt 64 Schulen geplant, 22 Schulen für Los 1, 16 Schulen für Los 2 und 26 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option).
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Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen,
— optional die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich im die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die U-loadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst 1.496 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 795 Privathaushalten entsprechen und 26 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 22 Schulen geplant.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen,
— optional die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich im die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die U-loadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 3 umfasst die die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz. Es umfasst 427 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 512 Privathaushalten entsprechen und 77 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 26 Schulen geplant.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 025-053951
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bingen, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Stadt Ingelheim am Rhein und Budenheim
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Mainz-Bingen“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund –nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +46 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 218-499755 (2018-11-08)