Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz-Bingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Alzey-Worms
Postanschrift: Georg-Rückert-Straße 11
Postleitzahl: 55218
Postort: Ingelheim am Rhein
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainz-bingen.de🌏
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Telefon: +49 6997561413📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: https://www.breitbandausschreibungen.de/🌏
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Es sollen 2 369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Bingen, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen:
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen,
— optional die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich in die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die U-loadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst 1.496 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1.795 Privathaushalten entsprechen und 26 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 22 Schulen geplant.
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst 1.496 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1.795 Privathaushalten entsprechen und 26 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 22 Schulen geplant.
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Anbindung von insgesamt 64 Schulen geplant, 22 Schulen für Los 1, 16 Schulen für Los 2 und 26 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option).
Optional ist die Anbindung von insgesamt 64 Schulen geplant, 22 Schulen für Los 1, 16 Schulen für Los 2 und 26 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option).
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Bezeichnung des Loses: Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Stadt Ingelheim am Rhein und Budenheim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim und Heidesheim am Rhein, die Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim. Es umfasst 446 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 535 Privat-haushalten entsprechen und 133 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen geplant.
Das Los 2 umfasst die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim und Heidesheim am Rhein, die Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim. Es umfasst 446 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 535 Privat-haushalten entsprechen und 133 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen geplant.
Bezeichnung des Loses: Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz. Es umfasst 427 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 512 Privathaushalten entsprechen und 77 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 26 Schulen geplant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Mainz-Bingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer):
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
… der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeiten verfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die…
… Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
… Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Tariftreue- und Vergabegesetzes bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie,
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Technische und berufliche Fähigkeiten: — für Los 1:
—— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im…
… Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 1 000 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
… Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 1 000 Haushalte für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— für Los 2 und 3:
—— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im…
… Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 350 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
… Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 350 Haushalten für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEB3B
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Dokumente URL: https://www.breitbandausschreibungen.de/🌏
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Landkreis Mainz-Bingen“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +46 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 025-053951 (2018-02-02)
Ergänzende Angaben (2018-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2.369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2.843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen wer-den. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen 2.369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2.843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen wer-den. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es sollen 2.369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2.843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen wer-den. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Es sollen 2.369 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2.843 Privathaushalten entsprechen und 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen wer-den. Optional ist die Anbindung von 64 Schulen geplant.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND
Quelle: OJS 2018/S 030-066034 (2018-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen,
— optional die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich im die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die U-loadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst…
… 1 496 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 795 Privathaushalten entsprechen und 26 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 22 Schulen geplant.
… 1.496 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 795 Privathaushalten entsprechen und 26 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 22 Schulen geplant.
Das Los 3 umfasst die die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz. Es umfasst 427 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 512 Privathaushalten entsprechen und 77 Gewerbeadressen. Optional ist die Anbindung von 26 Schulen geplant.
Referenz Zusätzliche Informationen
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund –nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund –nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.