Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in den Gemeinden: Biersdorf am See, Burbach Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler,

Eifelkreis Bitburg-Prüm

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen in 7 Ortsgemeinden (Burbach, Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler, Biersdorf am See, Wiersdorf, Wißmannsdorf-Koosbüsch) des Eifelkreises Bitburg-Prüm gelegene, noch unterversorgte Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-16 Auftragsbekanntmachung
2018-04-18 Ergänzende Angaben
2019-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen in 7 Ortsgemeinden (Burbach, Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler, Biersdorf am See, Wiersdorf, Wißmannsdorf-Koosbüsch) des Eifelkreises Bitburg-Prüm gelegene, noch unterversorgte Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Das NGA unterversorgte Gebiet umfasst 3 593 Einwohner auf einer Fläche von 46,51 km Neben 1105 Privathaushalten und 3 Gewerbeunternehmen sollen 6 institutionelle Nachfrager/öffentliche Einrichtungen von der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur profitieren. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postanschrift: Trierer Straße 1
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de/ 🌏
E-Mail: a.rospert@heuking.de 📧
Telefon: +49 6997561447 📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: http://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 056-123984
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen des Landes Rheinland-Pfalz vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen in 7 Ortsgemeinden (Burbach, Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler, Biersdorf am See, Wiersdorf, Wißmannsdorf-Koosbüsch) des Eifelkreises Bitburg-Prüm gelegene, noch unterversorgte Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
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Das NGA unterversorgte Gebiet umfasst 3 593 Einwohner auf einer Fläche von 46,51 km
Neben 1105 Privathaushalten und 3 Gewerbeunternehmen sollen 6 institutionelle Nachfrager/öffentliche Einrichtungen von der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur profitieren.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in den Ortgemeinden des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Burbach (als nördliche Erweiterung des Ortes Neuheilenbach), Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler, Biersdorf am See, Wiersdorf und Wißmannsdorf (Ortsteil Koosbüsch) gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse technisch in der Lage sein den privaten Haushalten sowie den ausgewiesenen Gewerbeanschlüssen flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s (Downstream/Upstream) symmetrisch zur Verfügung zu stellen.
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Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Eifelkreis Bitburg-Prüm, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen des Landes Rheinland-Pfalz vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ortsgemeinden des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Burbach(als nördliche Erweiterung des Ortes Neuheilenbach), Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler, Biersdorf am See, Wiersdorf, Wißmannsdorf (Ortsteil Koosbüsch).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Tariftreue- und Vergabegesetzes bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“; sowie,
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— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
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— bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
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— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
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— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
Technische und berufliche Fähigkeiten: Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im
Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEB23
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Alexander Rospert, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Dokumente URL: www.breitbandausschreibungen.de 🌏
URL der Dokumente: www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Eifelkreis Bitburg-Prüm“.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Bewerber haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten der Kontaktstelle mitzuteilen, um über Bieterfragen informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +46 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Herr Rechtsanwalt Alexander Rospert
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Telefon: +49 6997561447 📞
E-Mail: a.rospert@heuking.de 📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 056-123984 (2018-03-16)
Ergänzende Angaben (2018-04-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 077-172437
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 056-123984
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine Verlängerung des Teilnahmewettbewerbs der ursprünglichen Ausschreibung und keine Neuausschreibung.
Quelle: OJS 2018/S 077-172437 (2018-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 344 525 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 216-530637
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.8.2015 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen des Landes Rheinland-Pfalz vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.8.2015 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen des Landes Rheinland-Pfalz vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ortsgemeinden des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Burbach(als nördliche Erweiterung des Ortes Neuheilenbach), Neuheilenbach, Neidenbach, Oberweiler, Biersdorf am See, Wiersdorf, Wißmannsdorf(Ortsteil Koosbüsch).

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4344525.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Eifelkreis Bitburg-Prüm“

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Mehr anzeigen
– der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
– Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 216-530637 (2019-11-05)