Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes in der Stadt Greven

Stadt Greven

Es sollen neben rund 1.597 Adressen, die rund 1.533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die auszubauenden Adressen können sich im förder rechtlichen Rahmen noch verändern.
Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die Investitionsbeihilfen sind ausschließlich zur Erstellung und zum Betrieb eines NGA-Netzes zu verwenden, welches im Eigentum des privaten Unternehmens steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die NGA-Infrastruktur zu errichten, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen für Endkunden zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Es sollen neben rund 1.597 Adressen, die rund 1.533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die auszubauenden Adressen können sich im förder rechtlichen Rahmen noch verändern. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist. Die Investitionsbeihilfen sind ausschließlich zur Erstellung und zum Betrieb eines NGA-Netzes zu verwenden, welches im Eigentum des privaten Unternehmens steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die NGA-Infrastruktur zu errichten, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen für Endkunden zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Greven
Postanschrift: Rathausstraße 6
Postleitzahl: 48268
Postort: Greven
Kontakt
Internetadresse: https://www.greven.net 🌏
E-Mail: m.lennartz@heuking.de 📧
Telefon: +49 6997561447 📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: https://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-273652
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29. Februar 2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen neben rund 1.597 Adressen, die rund 1.533 Privathaushalten, 54 Gewerbebetrieben, 6 Schulen und 4 weiteren institutionellen Nachfragern im Ausbaugebiet entsprechen, mit einer NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die auszubauenden Adressen können sich im förder rechtlichen Rahmen noch verändern.
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Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen, welche zu dieser Auftragsbekanntmachung unter www.breitbandausschreibungen.de hinterlegt ist.
Die Investitionsbeihilfen sind ausschließlich zur Erstellung und zum Betrieb eines NGA-Netzes zu verwenden, welches im Eigentum des privaten Unternehmens steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die NGA-Infrastruktur zu errichten, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen für Endkunden zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Stadt Greven gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Ausbaugebiet über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei müssen die Breitbandanschlüsse nach erfolgtem Netzausbau in der Lage sein, den zu versorgenden Privathaushalten 100 MBit/s symmetrisch (im Downstream und Upstream) sowie den ausgewiesenen Gewerbetrieben, Schulen und institutionellen Einrichtungen im Ausbaugebiet 1 GBit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen.
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Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29. Februar 2016.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur in der Stadt Greven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
– Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
– Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
– Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeiten verfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
– Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
– Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
– Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“,
des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW vom 29.2.2016.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
– Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
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– Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
– Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestumsatz: EUR 2 Mio. p.a,
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– Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
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– auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
– Vorlage von jeweils mindestens 3 Referenzen vergleichbarer
in den letzten fünf Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 250 Haushalten pro Projekt, die innerhalb von 24 Monaten ab Projektbeginn abgeschlossen wurden (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
Projekte aus den letzten fünf Jahren im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 250 Haushalten pro Projekt, in denen der Betrieb bereits mindestens 24 Monate und auch aktuell läuft (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Dokumente URL: https://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich in Bezug auf dieses Vergabeverfahren gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau in der Stadt Greven“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich oder in Textform über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber können ihre Kontaktinformationen in Textform bei der Kontaktstelle hinterlegen, um Bieterfragen und –Antworten im Teilnahmewettbewerb zu erhalten.
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Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
– der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle (entspricht der Kontaktstelle) erhoben hat,
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– Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle (entspricht der Kontaktstelle) gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Herr Rechtsanwalt Markus Lennartz
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Telefon: +49 6997561447 📞
E-Mail: m.lennartz@heuking.de 📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 120-273652 (2018-06-22)