Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen im Landkreis Neuwied
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen insgesamt 73 Schulstandorte, davon 30 Schulstandorte in der Stadt Neuwied (Los 1), 16 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Dierdorf, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach (Los 2) und 27 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel (Los 3) des Landkreises Neuwied mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen...”
Titel
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen im Landkreis Neuwied.
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Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen insgesamt 73 Schulstandorte, davon 30 Schulstandorte in der Stadt Neuwied (Los 1), 16 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Dierdorf, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach (Los 2) und 27 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel (Los 3) des Landkreises Neuwied mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2040783.79 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Neuwied🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Erschließung von 30 Schulstandorten in der Stadt Neuwied
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Erschließung von 30 Schulstandorten in der Stadt Neuwied
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Neuwied gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Schulen flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Schulanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Neuwied, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Adressen der unterversorgten Schulen im Ausbaugebiet sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf www.breitbandausschreibungen hinterlegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum (Monate)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise (brutto) für Schulen für Bandbreiten von 1 GBit/s symmetrisch
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise (brutto) für Schulen für Bandbreiten von 200 Mbit/s symmetrisch
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“LOS 1: Erschließung von 30 Schulstandorten in der Stadt Neuwied
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die...”
Beschreibung der Beschaffung
LOS 1: Erschließung von 30 Schulstandorten in der Stadt Neuwied
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Neuwied gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Schulen flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Schulanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Neuwied, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Adressen der unterversorgten Schulen im Ausbaugebiet sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf www.breitbandausschreibungen hinterlegt.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 119-271018
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen...”
Titel
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen im Landkreis Neuwied.
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Neuwied GmbH
Postort: Neuwied
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neuwied🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Beim Landkreis Neuwied (siehe...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Beim Landkreis Neuwied (siehe Kontaktstelle)
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Neuwied“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind elektronisch (per E-Mail an vergabestelle@kreis-neuwied.de) an den Auftraggeber zu richten.
Damit über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Bewerberfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unterrichtet werden kann, wird eine Registrierung bei der o. g. Kontaktstelle empfohlen. Dazu ist die Mitteilung einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 072-171017 (2019-04-09)