Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten Schulen im Landkreis Neuwied

Kreisverwaltung Neuwied

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen insgesamt 73 Schulstandorte, davon 30 Schulstandorte in der Stadt Neuwied (Los 1), 16 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Dierdorf, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach (Los 2) und 27 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel (Los 3) des Landkreises Neuwied mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-21 Auftragsbekanntmachung
2019-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen insgesamt 73 Schulstandorte, davon 30 Schulstandorte in der Stadt Neuwied (Los 1), 16 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Dierdorf, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach (Los 2) und 27 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel (Los 3) des Landkreises Neuwied mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuwied 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Neuwied
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 9
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: https://www.kreis-neuwied.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-neuwied.de 📧
Telefon: +49 2631/803482 📞
Fax: +49 2631/80393482 📠
URL der Dokumente: http://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 119-271018
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen insgesamt 73 Schulstandorte, davon 30 Schulstandorte in der Stadt Neuwied (Los 1), 16 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Dierdorf, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach (Los 2) und 27 Schulstandorte in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel (Los 3) des Landkreises Neuwied mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
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Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Erschließung von 30 Schulstandorten in der Stadt Neuwied
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Neuwied gelegenen, noch unterversorgten Schulen über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Schulen flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der ausgewiesenen Schulanschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
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Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Neuwied, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Adressen der unterversorgten Schulen im Ausbaugebiet sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf www.breitbandausschreibungen hinterlegt.
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Erschließung von 16 Schulstandorten in den Verbandsgemeinden Dierdorf, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach des Landkreises Neuwied
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.November 2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
LOS 3: Erschließung von 27 Schulstandorten in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel des Landkreises Neuwied

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber
seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Tariftreue- und Vergabegesetzes bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird, sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
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— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
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— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
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— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte zum a) Bau (abgeschlossen) und b) Betrieb von NGA-Infrastrukturen (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum (Dauer des abgeschlossenen Bauprojekts bzw. Betriebsdauer) der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) Analog § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Neuwied vergleichbaren Referenzen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 15 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabstelle Digitalisierung; Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: www.breitbandausschreibungen.de 🌏
URL der Dokumente: www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Beim Landkreis Neuwied (siehe Kontaktstelle)
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Neuwied“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Bewerberfragen sind elektronisch (per E-Mail an vergabestelle@kreis-neuwied.de) an den Auftraggeber zu richten.
Damit über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Bewerberfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unterrichtet werden kann, wird eine Registrierung bei der o.g. Kontaktstelle empfohlen. Dazu ist die Mitteilung einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich.
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Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
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Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 119-271018 (2018-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2040783.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 072-171017
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 119-271018
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
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Kurze Beschreibung: LOS 1: Erschließung von 30 Schulstandorten in der Stadt Neuwied

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum (Monate)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise (brutto) für Schulen für Bandbreiten von 1 GBit/s symmetrisch
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise (brutto) für Schulen für Bandbreiten von 200 Mbit/s symmetrisch

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Name: Stadtwerke Neuwied GmbH
Postort: Neuwied
Land: Deutschland 🇩🇪
Neuwied 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-12 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Damit über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Bewerberfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unterrichtet werden kann, wird eine Registrierung bei der o. g. Kontaktstelle empfohlen. Dazu ist die Mitteilung einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Quelle: OJS 2019/S 072-171017 (2019-04-09)