Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Gegenstand des Projekts ist nach gegenwärtigem Stand auf der Grundlage der bisherigen Markterkundung die NGA-Versorgung von insgesamt 1.269 Adressen, die rund 1.752 Privathaushalte, 308 Firmen in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie 31 Schulen an 28 Standorten und 5 (fünf) institutionelle Nachfrager umfassen.
Der ausgewählte Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende NGA-Infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben (7) Jahren zu betreiben und Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Leverkusen Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 1
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND”
Telefon: +49 6997561351📞
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.leverkusen.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.breitbandausschreibungen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes.”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Gegenstand des Projekts ist nach gegenwärtigem Stand auf der Grundlage der bisherigen Markterkundung die NGA-Versorgung von insgesamt 1.269 Adressen, die rund 1.752 Privathaushalte, 308 Firmen in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie 31 Schulen an 28 Standorten und 5 (fünf) institutionelle Nachfrager umfassen.
Der ausgewählte Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende NGA-Infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben (7) Jahren zu betreiben und Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
1️⃣
Ort der Leistung: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur in der Stadt Leverkusen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes NRW „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zu ermöglichen, die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
Dabei sollen die Breitbandanschlüsse flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch bieten.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen.
Optional sollen die Breitbandanschlüsse der ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt die Stadt Leverkusen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Gegenstand des Projekts ist nach gegenwärtigem Stand auf der Grundlage der bisherigen Markterkundung die NGA-Versorgung von insgesamt 1 269 Adressen, die rund 1 752 Privathaushalte, 308 Firmen in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie 31 Schulen an 28 Standorten und 5 (fünf) institutionelle Nachfrager umfassen. Eine Liste der zu versorgenden Anschlüsse ist auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt. Interessierte Bieter, die Erkenntnisse haben, dass Anschlüsse auf der bereitgestellten Liste der zu versorgenden Anschlüsse heute bereits mit einem NGA-Netz versorgt sind, sind aufgefordert, dies dem Auftraggeber über die Kontaktstelle mitzuteilen.
Durch die Bieter ist zu beachten, dass sich die angegebenen Kennwerte (Anschlüsse / Adressen), wie in NGA Ausbauprojekten üblich, noch verändern können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional sind 31 Schulen an 28 Standorten zu erschließen. Hierbei sollen die Breitbandanschlüsse der ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von...”
Beschreibung der Optionen
Optional sind 31 Schulen an 28 Standorten zu erschließen. Hierbei sollen die Breitbandanschlüsse der ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes NRW „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei (3) Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre.
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von jeweils mindestens drei (3) Referenzen vergleichbarer in den letzten 3 Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von jeweils mindestens drei (3) Referenzen vergleichbarer in den letzten 3 Jahren abgeschlossener Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 400 Haushalten pro Projekt, die innerhalb von 24 Monaten ab Projektbeginn versorgt wurden (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von jeweils mindestens drei (3) Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten drei (3) Jahren im Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 400 Haushalten pro Projekt, in denen der Betrieb bereits mindestens 24 Monate und auch aktuell läuft (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und / oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-13
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau in der Stadt Leverkusen“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert, einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber können ihre Kontaktinformationen in Textform bei der Kontaktstelle hinterlegen, um Bieterfragen und Antworten im Teilnahmewettbewerb zu erhalten. Um Bewerberfragen und die Antworten des Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 31.7.2018 bei der Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines Empfangsberechtigten zu registrieren.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch die Stadt avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Herr Rechtsanwalt Markus Lennartz
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561351📞
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 133-302931 (2018-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Gegenstand des Projekts ist nach gegenwärtigem Stand auf der Grundlage der bisherigen Markterkundung die NGA-Versorgung von insgesamt 1.269 Adressen, die rund 1.752 Privathaushalte, 308 Firmen in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie 31 Schulen an 28 Standorten und 5 institutionelle Nachfrager umfassen.
Der ausgewählte Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende NGA-Infrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 344 487 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes NRW „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zu ermöglichen, die in der Stadt Leverkusen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
Dabei sollen die Breitbandanschlüsse flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch bieten.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen.
Optional sollen die Breitbandanschlüsse der ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt die Stadt Leverkusen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Gegenstand des Projekts ist nach gegenwärtigem Stand auf der Grundlage der bisherigen Markterkundung die NGA-Versorgung von insgesamt 1 269 Adressen, die rund 1 752 Privathaushalte, 308 Firmen in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie 31 Schulen an 28 Standorten und 5 institutionelle Nachfrager umfassen. Eine Liste der zu versorgenden Anschlüsse ist auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt. Interessierte Bieter, die Erkenntnisse haben, dass Anschlüsse auf der bereitgestellten Liste der zu versorgenden Anschlüsse heute bereits mit einem NGA-Netz versorgt sind, sind aufgefordert, dies dem Auftraggeber über die Kontaktstelle mitzuteilen.
Durch die Bieter ist zu beachten, dass sich die angegebenen Kennwerte (Anschlüsse / Adressen), wie in NGA Ausbauprojekten üblich, noch verändern können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optional sind 31 Schulen an 28 Standorten zu erschließen. Hierbei sollen die Breitbandanschlüsse der ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von...”
Beschreibung der Optionen
Optional sind 31 Schulen an 28 Standorten zu erschließen. Hierbei sollen die Breitbandanschlüsse der ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 133-302931
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG / NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH”
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Region: Köln🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 344 487 💰
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau in der Stadt Leverkusen“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert, einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber können ihre Kontaktinformationen in Textform bei der Kontaktstelle hinterlegen, um Bieterfragen und Antworten im Teilnahmewettbewerb zu erhalten. Um Bewerberfragen und die Antworten des Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 31.7.2018 bei der Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines Empfangsberechtigten zu registrieren.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch die Stadt avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 155-383411 (2019-08-09)