Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes

Landkreis Oldenburg

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-24 Auftragsbekanntmachung
2019-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: 32571000-6
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oldenburg
Postanschrift: Delmenhorster Str. 6
Postleitzahl: 27793
Postort: Wildeshausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.oldenburg-kreis.de 🌏
E-Mail: c.grau@heuking.de 📧
Telefon: +49 6997561413 📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: https://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-037311
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden.
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Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei müssen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von nahezu 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung anbieten. Im Rahmen der Maßnahme müssen zudem mindestens 60 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream erschlossen werden. Die optional anzuschließenden Schulen müssen mit einer Zugangsrate von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch erschlossen werden. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
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Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Oldenburg, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, die Anzahl der unterversorgten Haushalte und Schulen sowie Daten und Fakten sind dem ANHANG 1, 2 und 3 zu entnehmen.
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden. Die optional anzuschließenden Schulen müssen mit einer Zugangsrate von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch erschlossen werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die “Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Oldenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
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— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie.
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
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— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
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— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im
Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE94D
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Dokumente URL: https://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
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„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb.
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg“.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Bewerber können der Kontaktstelle ihre Kontaktdaten in Textform übersenden, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
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Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
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Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Telefon: +49 6997561413 📞
E-Mail: c.grau@heuking.de 📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 018-037311 (2018-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1 044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Gesamtwert des Auftrags: 9 796 372 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 170-415843
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 018-037311
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen 1 044 Adressen angeschlossen werden. Darunter befinden sich 30 Unternehmen. Optional müssen 35 Schulen in 36 Schulgebäuden angeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Oldenburg

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-01 📅
Name: EWE TEL GmbH
Postort: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9 796 372 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Mehr anzeigen
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg“
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Quelle: OJS 2019/S 170-415843 (2019-08-30)