Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (Auftraggeber) beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Ausbaugebiet des Breitbandzweckverbandes zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist die Bereitstellung und Versorgung der Endkunden mit hochleistungsfähigen Breitbanddiensten-/Services und der Betrieb des NGA-Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-17.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund
Nationale Registrierungsnummer: DEF0C
Postanschrift: Tannenweg 1
Postort: Schafflund
Postleitzahl: 24980
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND”
Telefon: +49 6997561351📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Schleswig-Flensburg🏙️
URL: https://www.amt-schafflund.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.breitbandausschreibungen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möglichkeit des Betriebs und der Pacht eines NGA-Netzes
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (Auftraggeber) beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Ausbaugebiet des Breitbandzweckverbandes zu...”
Kurze Beschreibung
Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (Auftraggeber) beabsichtigt, den Aufbau eines NGA-Netzes im Ausbaugebiet des Breitbandzweckverbandes zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist die Bereitstellung und Versorgung der Endkunden mit hochleistungsfähigen Breitbanddiensten-/Services und der Betrieb des NGA-Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives Breitbandnetz zu verpachten.
1️⃣
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amt Schafflund
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (BBZVIAS) beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in seinem Versorgungsgebiet zu realisieren. So sollen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Breitbandzweckverband im Amt Schafflund (BBZVIAS) beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in seinem Versorgungsgebiet zu realisieren. So sollen die ermittelten NGA-unterversorgten Gebiete im Ausbaugebiet des BBZVIAS mittels einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Breitbandnetzinfrastruktur mit Bereitbanddiensten-/Services versorgt werden. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Bereitstellung der Dienste/Services und der Betrieb des Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetzes. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer hierzu ein passives NGA-Breitbandnetz zu verpachten. Dieses soll anschließend von dem Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 264
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass er die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr in Höhe von 2 Mio. EUR bezogen auf das Geschäftsfeld Telekommunikationsdienstleistungen,
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von mind. 1 Referenz (maximal 3 Referenzen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Projekte im Betrieb von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von mind. 1 Referenz (maximal 3 Referenzen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Projekte im Betrieb von vergleichbaren leitungsgebundenen NGA-Netzen inkl. des Einbaus aktiver Netzkomponenten mit mindestens 500 Haushalten für mindestens 12 Monate und des Dienstbetriebs für Endkunden mit Beschreibung von
—— Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge,
—— Angaben zur eingesetzten Technologie, zum Projektgebiet (Orte/Lage und Infrastruktureckdaten),
—— Angaben zu den eigenen Planungs- und Ausbauleistungen,
—— Angaben zu dem Investitionsvolumen/Projektvolumen,
—— Angaben zur Vermarktung,
—— Angaben zur Planung,
—— Angaben zur Anzahl der Endkunden und den Datenraten am Teilnehmeranschluss,
—— Angaben zum Einsatz von Fördermitteln,
—— Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Netzbetriebsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Netzbetriebsvertrag ergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Um Bewerberfragen und die Antworten des Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 12.9.2018 bei der Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines Empfangsberechtigten zu registrieren.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer), gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Verpachtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561351📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 159-364775 (2018-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Öffentliche Fernsprechdienste📦 Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 55
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 159-364775
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Möglichkeit des Betriebs und der Pacht eines NGA-Netzes
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Breitband-Zweckverband im Amt Schafflund“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Um Bewerberfragen und die Antworten des Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 12.9.2018 bei der Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines Empfangsberechtigten zu registrieren.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer), gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Verpachtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Auftraggeber avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 093-222764 (2020-05-11)