Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Monoplane Angiographieanlage (Hybrid – OP)
73/2018/EU/E15
Produkte/Dienstleistungen: Angiografie-Ausrüstung📦
Kurze Beschreibung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Angiographiesystems für Hybrid-OP
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 600 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R., Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg / Hs. 60 / OP 8”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen;
2) Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen;
3) Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen,wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB;
4) Gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben;
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
7) Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis;
8) Eintragung im Berufs-und Handelsregister;
9) Gewerbezentralregisterauszug;
10) Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht);
11) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe;
12) Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit;
13) Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
14) Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
15) Vereinbarung zu Sanktionen.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich Darstellung der personellen Situation.
Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Darüber hinaus die in der Anlage 1 aufgeführten Formulare / Bescheinigungen.
“Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter...”
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner.
(Angabe von mind. 3 Leistungen erforderlich)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-18
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Oben genannte Kontaktstelle
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Auftrag wird im SAP- System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Quelle: OJS 2018/S 237-540867 (2018-12-06)
Ergänzende Angaben (2018-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3/Zentraler Einkauf/Herr Zander
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 237-540867
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-01-18 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-01-18 📅
Zeit: 12:30
Neuer Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 12:30
Quelle: OJS 2018/S 243-555271 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Angiographiesystems für Hybrid-OP.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 600 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R., Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg/Hs. 60/OP 8”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 237-540867
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 73/2018/EU/E15
Titel: Monoplane Angiographieanlage (Hybrid – OP)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 600 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1558364.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Auftrag wird im SAP-System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet
Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Quelle: OJS 2019/S 078-186055 (2019-04-16)