Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer II.2.9) der EU-Bekanntmachung” unter Anlagen.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder die Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes aus dem Bereich der Forschung (siehe Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %).
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z. B. Labore unterschiedlicher Ausrichtung und Anforderungen (biologisch, chemisch, physikalisch), Kühlung für zentralen Rechnerraum, Mikroskopie-Räume mit erhöhter Temperaturstabilität) (30 %);
b) Randbedingungen des Projekts (z. B. Medientechnische Einbindung in Campus-Infrastruktur) (10 %);
c) Größe des Bauprojektes (20 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung/ Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
– Erbrachte Anlagengruppen (AG) 1 bis 3 und 7: 4 Punkte,
– Erbrachte AG 1 bis 3: 3 Punkte,
– Erbrachte AG 1, 3 und 7: 2 Punkte,
– Erbrachte AG 2, 3 und 7: 1 Punkt,
– Sonst: 0 Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugebene beabsichtigte Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.4.1 ff einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen;
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 3 MA=1 Punkt; 4 bis 6 MA=2 Punkte; 7 bis 9 MA=3 Punkte; ab 10 MA= 4 Punkte;
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Gewerke von 600 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
300-399 TEUR=1 Punkt; 400-499 TEUR=2 P; 500-599 TEUR=3 P; ab 600 TEUR=4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2);
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).