Ingenieurleistungen gemäß §§ 53 ff HOAI „Technische Ausrüstung“ für folgende Anlagengruppen (AG): – AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, – AG 2 Wärmeversorgungsanlagen, – AG 3 Lufttechnische Anlagen, – AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen. Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG 300+400) liegt bei 15,2 Mio. EUR netto. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf. Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Z.BICH.A.000004.HKLS.VgV.1554
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen gemäß §§ 53 ff HOAI „Technische Ausrüstung“ für folgende Anlagengruppen (AG):
– AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
– AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
– AG 3 Lufttechnische Anlagen,
– AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 3,4 Mio. EUR netto.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG 300+400) liegt bei 15,2 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 3,4 Mio. EUR netto.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG 300+400) liegt bei 15,2 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-20 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 245-561332
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer VI.3) der EU-Bekanntmachung" unter Anlagen.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter
Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattformerforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich aufem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Für die Teilnahmewird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnishiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor
Teilnahmeschlussüber den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren” – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o.g. Link abrufbar die für das
Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nachabgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase(Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o.g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer VI.3) der EU-Bekanntmachung" unter Anlagen.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter
Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattformerforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich aufem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Für die Teilnahmewird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnishiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor
Teilnahmeschlussüber den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren” – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o.g. Link abrufbar die für das
Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nachabgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase(Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o.g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 3,4 Mio. EUR netto.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG 300+400) liegt bei 15,2 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Das Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie wurde in den Jahren 1970-1972 auf dem Campus Faßberg in Göttingen errichtet.
Zur Unterbringung wissenschaftlicher Abteilungen wir ein Neubau (Turm 7) für 3 Abteilungen auf dem Institutsgelände errichtet. In diesem neuen Gebäude werden eine theoretisch und 2 experimentell arbeitende Abteilungen untergebracht werden. Neben den Büroflächen werden für die experimentell arbeitenden Abteilungen vor allem biologisch-chemische und physikalische Labore sowie einen Imaging-Bereich aufgebaut. Die genannten Laborflächen sind technisch hoch installiert und in den Mikroskopie-Bereichen teilweise schwingungsempfindlich.
Zur Unterbringung wissenschaftlicher Abteilungen wir ein Neubau (Turm 7) für 3 Abteilungen auf dem Institutsgelände errichtet. In diesem neuen Gebäude werden eine theoretisch und 2 experimentell arbeitende Abteilungen untergebracht werden. Neben den Büroflächen werden für die experimentell arbeitenden Abteilungen vor allem biologisch-chemische und physikalische Labore sowie einen Imaging-Bereich aufgebaut. Die genannten Laborflächen sind technisch hoch installiert und in den Mikroskopie-Bereichen teilweise schwingungsempfindlich.
Die theoretisch arbeitende Abteilung fokussiert sich vorwiegend auf Simulationen und computergestützte Experimente. Hier sind als Sonderfläche Serverräume angesiedelt.
Die Gesamtfläche des Forschungsgebäudes beträgt ca. 3 000 m
Der Brutto-Rauminhalt umfasst ca. 26 400 m
Das Raumprogramm umfasst unter anderem:
— Büroflächen,
— Aufenthalts- und Seminarbereiche,
— biologisch-chemische und physikalische Labore,
— Mikroskopie-Bereiche,
— Imaging-Bereich,
— Rechnerraum für Datenspeicherung und -verarbeitung und für computergestützte Experimente.
Unter anderem ergeben sich technische Anforderungen wie folgt:
— bei den biologisch-chemischen und physikalischen Labore sind erhöhte Anforderungen an Flexibilität und technischer Ausstattung zu berücksichtigen,
— bei den Mikroskopieflächen bestehen erhöhte Anforderungen hinsichtlich Temperaturkonstanz und Schwingungsstabilität,
— die Büro-, Aufenthalts- und Seminarbereiche sind nach allgemein gültigen Standards umzusetzen,
— der Rechenraum erfordert eine effiziente Lösung für die Kühlung der Cluster-Server,
— Einbindung in die Bestandsinfrastruktur auf dem Campus (Kälte-, Wärme- und Wasserversorgung).
Die Max-Planck-Gesellschaft legt Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Ausführung von technisch hochinstallierten Forschungsgebäuden nachweisen können.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Beschreibung der Optionen:
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 1-4 (LPH 4 nur Anlagengruppen 1 und 3). Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 1-4 (LPH 4 nur Anlagengruppen 1 und 3). Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen”, von den Bewerbern unter
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen”, von den Bewerbern unter
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 300 000 EUR für HKLS- Planungsleistungen wie unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 beschrieben. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Als Mindestkriterium gilt, bezogen auf die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 300 000 EUR für HKLS- Planungsleistungen wie unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 beschrieben. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen sind die folgenden Angaben zu machen bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
Angabe eines Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI wie in Ziffer I.1.4 und II.2.4 zum Neubau oder zur Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes aus dem Bereich der Forschung (hochinstalliert) beschrieben, erbracht wurden bzw. werden.
Angabe eines Referenzprojekts, bei dem mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach §§ 53 ff HOAI wie in Ziffer I.1.4 und II.2.4 zum Neubau oder zur Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes aus dem Bereich der Forschung (hochinstalliert) beschrieben, erbracht wurden bzw. werden.
Angabe von:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen;
b) der Projektgröße nach NF;
c) des Leistungszeitraums;
d) des Auftragswertes;
e) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters;
f) des Auftraggebers;
g) eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist einzutragen unter Ziffer 3.4.1 im Bewerbungsbogen.
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner, etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich (die Angaben sind einzutragen unter Ziffer 3.2 im MPG-Bewerbungsbogen).
(2) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner, etc.) bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich (die Angaben sind einzutragen unter Ziffer 3.2 im MPG-Bewerbungsbogen).
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (siehe Ziffer 3.3 im MPG-Bewerbungsbogen).
Sind die unter (1) bis (3) geforderten Angaben, Nachweise, Unterlagen/Erklärungen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese, da es sich um Bewertungskriterien handelt, von der Nachforderung ausgenommen (Ziffer II.2.9).
Mindeststandards:
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III 1.3. (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber 1 Referenzprojekt des Büros nach Maßgabe der Ziffer III 1.3. (1) vorweisen kann, das mit dem wie unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) dargestellten Auftragsgegenstand vergleichbar ist und der Abschluss der der Leistungsphase 8 nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 muss nur für die Anlagengruppen nachgewiesen werden, in denen diese auch aufgrund der genehmigungsrechtlichen Bestimmungen erfolgen muss.
Sind die unter Ziffer III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese von der Nachforderung ausgenommen, da es sich um Bewertungskriterien handelt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure gem. § 75 Abs.2 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer II.2.9) der EU-Bekanntmachung” unter Anlagen.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder die Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes aus dem Bereich der Forschung (siehe Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %).
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z. B. Labore unterschiedlicher Ausrichtung und Anforderungen (biologisch, chemisch, physikalisch), Kühlung für zentralen Rechnerraum, Mikroskopie-Räume mit erhöhter Temperaturstabilität) (30 %);
b) Randbedingungen des Projekts (z. B. Medientechnische Einbindung in Campus-Infrastruktur) (10 %);
c) Größe des Bauprojektes (20 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung/ Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
– Erbrachte Anlagengruppen (AG) 1 bis 3 und 7: 4 Punkte,
– Erbrachte AG 1 bis 3: 3 Punkte,
– Erbrachte AG 1, 3 und 7: 2 Punkte,
– Erbrachte AG 2, 3 und 7: 1 Punkt,
– Sonst: 0 Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugebene beabsichtigte Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.4.1 ff einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugebene beabsichtigte Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.4.1 ff einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen;
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 3 MA=1 Punkt; 4 bis 6 MA=2 Punkte; 7 bis 9 MA=3 Punkte; ab 10 MA= 4 Punkte;
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Gewerke von 600 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Gewerke von 600 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
300-399 TEUR=1 Punkt; 400-499 TEUR=2 P; 500-599 TEUR=3 P; ab 600 TEUR=4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2);
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer VI.3) der EU-Bekanntmachung" unter Anlagen.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter
Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattformerforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich aufem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattformerforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich aufem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Für die Teilnahmewird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnishiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor
Für die Teilnahmewird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnishiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor
Teilnahmeschlussüber den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Teilnahmeschlussüber den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren” – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o.g. Link abrufbar die für das
Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nachabgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, nachabgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase(Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o.g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“
Quelle: OJS 2018/S 245-561332 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen gemäß §§ 53 ff HOAI „Technische Ausrüstung“ für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3 Lufttechnische Anlagen,
AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 3,4 Mio. EUR netto.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG 300+400) liegt bei 15,2 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 3,4 Mio. EUR netto.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG 300+400) liegt bei 15,2 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer VI.3) der EU-Bekanntmachung“ unter Anlagen.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten
Und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, Die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lastendes Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren“ – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, Nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie
Zur 1.Phase(Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer VI.3) der EU-Bekanntmachung“ unter Anlagen.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten
Und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, Die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lastendes Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren“ – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, Nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie
Zur 1.Phase(Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3 Lufttechnische Anlagen,
AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen
Zur Unterbringung wissenschaftlicher Abteilungen wir ein Neubau (Turm 7) für drei Abteilungen auf dem Institutsgelände errichtet. In diesem neuen Gebäude werden eine theoretisch und zwei experimentell arbeitende Abteilungen untergebracht werden. Neben den Büroflächen werden für die experimentell arbeitenden Abteilungen vor allem biologisch-chemische und physikalische Labore sowie einen Imaging-Bereich aufgebaut. Die genannten Laborflächen sind technisch hoch installiert und in den Mikroskopie-Bereichen teilweise schwingungsempfindlich.
Zur Unterbringung wissenschaftlicher Abteilungen wir ein Neubau (Turm 7) für drei Abteilungen auf dem Institutsgelände errichtet. In diesem neuen Gebäude werden eine theoretisch und zwei experimentell arbeitende Abteilungen untergebracht werden. Neben den Büroflächen werden für die experimentell arbeitenden Abteilungen vor allem biologisch-chemische und physikalische Labore sowie einen Imaging-Bereich aufgebaut. Die genannten Laborflächen sind technisch hoch installiert und in den Mikroskopie-Bereichen teilweise schwingungsempfindlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-24 📅
Name: Rücken und Partner Göttingen GmbH
Postort: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪 Göttingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Generalverwaltung- Sachgebiet Vergabemanagement
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl finden Sie den Volltext „Ergänzung zu Ziffer VI.3) der EU-Bekanntmachung“ unter Anlagen.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens – „den Teilnahmewettbewerb“ – ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereit gestellten Unterlagen sind von Ihnen unter diesem Link https://portal.deutsche-evergabe.de bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten
Und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen, im Vergabeassistent der Deutschen e-Vergabe hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln.
Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, Die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lastendes Bewerbers.
Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, Die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lastendes Bewerbers.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens – „das Verhandlungsverfahren“ – gilt folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link abrufbar die für das Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören: die
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, Nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie
Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, Nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer das Verhandlungsverfahren. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren genannten Termin an o.g. Link ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie mit separatem Schreiben schriftlich informiert. Gemäß §17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie
Zur 1.Phase(Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link zu stellen und werden hierüber beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“