Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bitte beachten Sie, dass der vollständige Text in der Anlage unter der Ziffer II.2.9 der EU-Bekanntmachung zu finden ist:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für einen Neubau oder die Neuinstallation eines bestehenden hochinstallierten Gebäudes für die Forschung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %).
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z. B. biologisch-medizinische und chemische Labore, physikalische Laboren mit erhöhter Temperaturstabilität, Reinräume Serverraum) (30 %);
b) Randbedingungen des Projekts (Einbindung an bestehende Versorgungsstrukturen, Baufeldfreimachung unter Fortführung des Institutsbetriebs) (10 %);
c) Größe des Bauprojektes (20 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung/ Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
Erbrachte Anlagengruppen (AG) 1-3 und 7: 4 Punkte;
Erbrachte AG 2, 3 und 7: 3 Punkte;
Erbrachte AG 1 bis 3: 2 Punkte;
Erbrachte AG 3 und 7: 1 Punkt;
Sonst: 0 Punkte
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugebene beabsichtigten Referenzen ist im MPG-Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.4.1 ff einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
2)Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HLSK-Technik, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 10 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 4 MA=1 Punkt; 5 bis 6 MA=2 Punkte; 7 bis 9 MA=3 Punkte; ab 10 MA=4 Punkte
3)Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HLSK-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 15 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Gewerke von 900.000 € / Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
300-399 T EUR = 1 Punkt; 400-599 T EUR = 2 P; 600-899 T EUR = 3 P; ab 900 T EUR = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)