Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für einen Neubau oder die Neuinstallation eines bestehenden hochinstallierten Gebäudes für die Forschung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %).
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z. B. erhöhte regelungstechnische Anforderungen zu physikalischen Laboren und Reinraum, Gebäudeautomation mit BACNet IP) (30 %);
b) Randbedingungen des Projekts (Integration in übergeordnetes Gebäudemanagement) (20 %);
c) Größe des Bauprojektes (20 %);
d) Erfahrung/ Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind maximal 2 Referenzen wertbar. Die vom Bewerber anzugebene beabsichtigten Referenzen ist im MPG-Bewerbungsbogen unter Ziffer 3.4.1 ff einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Gebäudeautomation, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 5 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
2 MA=1 Punkt; 3 MA=2 Punkte; 4 MA=3 Punkte; ab 5 MA=4 Punkte.
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Gebäudeautomation-Planungsleistungen. Bei Bewerber-gemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 15 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Gewerke von 500.000 € / Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
200-299 T EUR = 1 Punkt; 300-399 T EUR = 2 P; 400-499 T EUR = 3 P; ab 500 T EUR = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2);
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 15 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte)
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/ Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.