Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für einen Neubau oder die Neuinstallation eines bestehenden Gebäudes für die Forschung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4) und III.1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (z.B.: Laserlabore mit erhöhter Temperaturstabilität von +/-0,1 K, S1- und S2-Bereiche für mehrere Laborarten (auch physikalischer Ausrichtung), Reinraum mit erhöhtem Standard (Mikroelektronik)) (30 %);
b) Randbedingungen des Projekts (biologische, chemische und physikalische Labore, Reinräume) (20 %);
c) Größe des Bauprojekts (20 %);
d) Erfahrung/Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Labor-Technik, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 bis 3 MA=1 Punkt;
4 MA=2 Punkte;
5 MA=3 Punkte;
ab 6 MA=4 Punkte.
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Labor-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf die unter Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) aufgeführten Gewerke von 400 000 EUR/ Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 100-199 TEUR = 1 Punkt; 200-299 TEUR = 2 P; 300-399 TEUR = 3 P; ab 400 TEUR = 4 (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2));
(4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %) (siehe Ziffer III.1.3 (3)).
Erläuterung allgemeine Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung des vorstehenden Aufzählungspunktes (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1) und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.