Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
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„Ergänzung zu Ziffer II.2.9) der EU-Bekanntmachung“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang zur Verfügung.
Unter den Bewerbern, die die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien;
(1) 2 Büroreferenzen zu inhaltlich (Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität usw.) vergleichbaren Maßnahmen und Leistungen im Forschungsbau (chemische/physikalische Labore und Reinräume) [siehe Ziffern II.1.4), II.2.4) und III 1.3 (1) der Bekanntmachung hierzu] [Gewichtung: 35 %]
(2) Je 2 persönliche Referenzen zu inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahmen mit Angaben zur Qualifikation/Berufszulassung des vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters gemäß Ziffer [siehe Ziffer III.1.3 (2)], [Gewichtung 40 %].
Hinweis zu (1) und (2):
Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachen Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.1.4), II.2.4) und III 1.3 (1)] voll umfänglich vergleichbar sind.
Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) und für Kriterium (2) jeweils 2 abgeschlossene oder ggf. noch laufende Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Es ist der angegebene Mindeststandard zu beachten.
(3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffern II.1.4/ II.2.4 aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 5 %].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 16 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 5 MA = 1 Punkt; 6 bis 10 MA = 2 Punkte; 11 bis 15 MA = 3 Punkte; ab 16 MA = 4 Punkte.
(4) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm gemäß Ziffer [siehe Ziffer III.1.3 (2)] [Gewichtung: 10 %].
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird daher vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers. [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5 %].
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl.
(6) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten 3 Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [siehe Ziffer III.1.3 (6)] [Gewichtung 5 %]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von 750 000 EUR führt zur Maximalpunktzahl.
Ab 600 000 EUR bis 649 999 EUR =1 Punkt,
650 000 EUR bis 699 999 EUR = 2 Punkte,
700 000 EUR bis 749 999 EUR = 3 Punkte,
Ab 750 000 EUR = 4 Punkte.