Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nachfolgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für die Sanierung / Neuinstallation eines bestehenden hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend der nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (Laborräume bis S2, Komplexe Lüftungsanlagen, Temperatur- und Feuchtekonstanz) (20 %);
b) Randbedingungen des Projekts (Umbau im Bestand, Umbau im laufenden Betrieb) (20 %);
c) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in qm, Bauwerkskosten) (20 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung/ Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik (ohne Elektrotechnik), jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA=1 Punkt; 2 bis 3 MA=2 Punkte; 4 bis 5 MA=3 Punkte; ab 6 MA= 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von 350 000 EUR/ Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
200T-249T EUR = 1 Punkt; 250T-299T EUR = 2 P; 300T-349T EUR = 3 P; ab 350T = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %)