Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Müllsammelfahrzeugs mit dem Wechselsystem Lotos. Die Leistungsbeschreibung ist in 2 Vergabelose Los A und Los B unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los wie auch für beide Lose abgegeben werden können. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor. Los A beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells 28 t für ein Müllsammelfahrzeug. Los B umfasst die Lieferung und die Montage des dazugehörigen Fahrzeugaufbaus mit Liftrahmen, Schneckenpresswerk, Lifter und Schütteinrichtung für 2-Rad Müllbehälter der Größe 80-240 Liter sowie 4-Rad Großraum 0,7 bis 1,1 cbm und ein Stück Wechselcontainer auf dem Fahrgestell. Beide Lose zusammen ergeben das Angebot für ein vollständiges und komplett betriebsbereites Müllsammelfahrzeug, das heißt Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Müllsammelfahrzeugs mit dem Wechselsystem Lotos. Die Leistungsbeschreibung ist in 2 Vergabelose Los A und Los B unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los wie auch für beide Lose abgegeben werden können.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor.
Los A beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells 28 t für ein Müllsammelfahrzeug.
Los B umfasst die Lieferung und die Montage des dazugehörigen Fahrzeugaufbaus mit Liftrahmen, Schneckenpresswerk, Lifter und Schütteinrichtung für 2-Rad Müllbehälter der Größe 80-240 Liter sowie 4-Rad Großraum 0,7 bis 1,1 cbm und ein Stück Wechselcontainer auf dem Fahrgestell.
Beide Lose zusammen ergeben das Angebot für ein vollständiges und komplett betriebsbereites Müllsammelfahrzeug, das heißt Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Müllsammelfahrzeugs mit dem Wechselsystem Lotos. Die Leistungsbeschreibung ist in 2 Vergabelose Los A und Los B unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los wie auch für beide Lose abgegeben werden können.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor.
Los A beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells 28 t für ein Müllsammelfahrzeug.
Los B umfasst die Lieferung und die Montage des dazugehörigen Fahrzeugaufbaus mit Liftrahmen, Schneckenpresswerk, Lifter und Schütteinrichtung für 2-Rad Müllbehälter der Größe 80-240 Liter sowie 4-Rad Großraum 0,7 bis 1,1 cbm und ein Stück Wechselcontainer auf dem Fahrgestell.
Beide Lose zusammen ergeben das Angebot für ein vollständiges und komplett betriebsbereites Müllsammelfahrzeug, das heißt Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrgestelle mit Führerhaus📦 Verdichtungsgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-10 📅
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Datum des Endes: 2019-01-25 📅
Datum des Beginns: 2019-01-28 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 130-295964
ABl. S-Ausgabe: 130
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Müllsammelfahrzeugs mit dem Wechselsystem Lotos. Die Leistungsbeschreibung ist in 2 Vergabelose Los A und Los B unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los wie auch für beide Lose abgegeben werden können.
Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung eines Müllsammelfahrzeugs mit dem Wechselsystem Lotos. Die Leistungsbeschreibung ist in 2 Vergabelose Los A und Los B unterteilt, wobei Angebote sowohl für jeweils ein Los wie auch für beide Lose abgegeben werden können.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor.
Los A beinhaltet die Lieferung eines Lkw-Fahrgestells 28 t für ein Müllsammelfahrzeug.
Los B umfasst die Lieferung und die Montage des dazugehörigen Fahrzeugaufbaus mit Liftrahmen, Schneckenpresswerk, Lifter und Schütteinrichtung für 2-Rad Müllbehälter der Größe 80-240 Liter sowie 4-Rad Großraum 0,7 bis 1,1 cbm und ein Stück Wechselcontainer auf dem Fahrgestell.
Los B umfasst die Lieferung und die Montage des dazugehörigen Fahrzeugaufbaus mit Liftrahmen, Schneckenpresswerk, Lifter und Schütteinrichtung für 2-Rad Müllbehälter der Größe 80-240 Liter sowie 4-Rad Großraum 0,7 bis 1,1 cbm und ein Stück Wechselcontainer auf dem Fahrgestell.
Beide Lose zusammen ergeben das Angebot für ein vollständiges und komplett betriebsbereites Müllsammelfahrzeug, das heißt Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Geschätzter Gesamtwert: 252 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lkw-Fahrgestell 28 t für Müllsammelfahrzeug
Losnummer: A
Kurze Beschreibung:
Das Fahrgestell 28 t ist zur Montage eines Fahrzeugaufbaus (Los 2) für ein Müllsammelfahrzeug mit Wechselsystem Lotos vorgesehen. Beide Lose zusammen ergeben das Angebot für ein komplettes und vollständig betriebsbereites Müllsammelfahrzeug mit Wechselsystem Lotos, d. h. Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Das Fahrgestell 28 t ist zur Montage eines Fahrzeugaufbaus (Los 2) für ein Müllsammelfahrzeug mit Wechselsystem Lotos vorgesehen. Beide Lose zusammen ergeben das Angebot für ein komplettes und vollständig betriebsbereites Müllsammelfahrzeug mit Wechselsystem Lotos, d. h. Fahrgestell und der dazugehörige Fahrzeugaufbau müssen technisch aufeinander abgestimmt sein.
Bezeichnung des Loses: Fahrzeugaufbau für Müllpress-Wechselsystem Lotos
Losnummer: B
Kurze Beschreibung:
Aufbaubeschreibung:
— Hecklader mit zwei vollautomatischen geteilten Schütteinrichtungen,
— Aufnahmeeinrichtung Wechselbehälter System Lotos für Volumen von 24 bis 27 m
— Presswerk,
— Sammelcontainer.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Beim Aufbauhersteller (derzeit noch nicht bekannt)
Stadt Hof
Bauhof
Leimitzer Str. 92a
95028 Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen ist die Eigenerklärung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung – EU“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen ist die Eigenerklärung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In dem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Bieterdatenbank PQ-VOL (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung – EU“ genannten Bescheinigungen (Referenzbestätigungen) zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt L 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Technischer Wert und Qualität
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Kundendienst und technische Hilfe
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 130-295964 (2018-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 231 150 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Hecklader mit 2 vollautomatischen geteilten Schütteinrichtungen,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hof, Bauhof
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Gattinger Str. 10
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland 🇩🇪 Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 79 900 EUR 💰
Name: Zöller-Kipper GmbH
Postanschrift: Hans-Zöller-Str. 50-68
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 151 250 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,