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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4856787.2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Rohbau und Hülle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbau von Gebäuden📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung: Rohbau und Hülle
Zusätzliche Informationen: Eignungskriterium, s. Teilnahmeantrag
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Ausbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2: Ausbaugewerke
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 068-151754
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 Rohbau und Hülle
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Postort: Windorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Passau, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4236319.41 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 Ausbau
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 620467.79 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 172-391307 (2018-09-06)