Text
1. Die Stiftung behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können;
2. Der Angebot soll in 2-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original [zwingend] und 1 Kopie). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Stiftung bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden;
3. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 7.3.2018, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stiftung eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail:
j.moeller@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter;
4. Ortsbesichtigung
Die Räumlichkeiten des Museums stehen für eine Begehung nach terminlicher Vereinbarung zur Verfügung.
Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden;
5. Versicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr)
— für Personenschäden: 2,5 Mio. EUR,
— für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden, Umweltschäden): 2,5 Mio. EUR und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und des jeweiligen Einzelauftrags aus wichtigem Grund berechtigt.
Der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung jedweden Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.