Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 EU-Eigenerklärungen zur Eignung nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 EU-Eigenerklärungen zur Eignung angegebenen Bescheinigungen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt 124 EU-Eigenerklärungen zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Das Formblatt 124 EU-Eigenerklärungen zur Eignung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Nachweise zur Eignung:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leistungspersonal,
— Nachweis aktuelle Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— Aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Des Weiteren sind die Ausschreibungsunterlagen zu beachten.