Ziel der Nachbarschaftsarbeit ist die Erhaltung der hohen Akzeptanz und eine kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung des Images des Hamburger Flughafens in dieser Klientel. Diese Aufgabe wird antizyklisch erledigt- je weniger Menschen sich über den Stadtflughafen „beschweren“, desto besser ist gearbeitet worden. Die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sind im Wesentlichen der der Dialog und die Information der Bürger vor Ort. Thematische Schwerpunkte sind neben dem Breitensport und dabei speziell die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit kulturellen und kommunalen Einrichtungen, Bürgervereinen, Verbänden, Vereinen, pol. Gruppierungen und den Kirchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: 160902328
Kurze Beschreibung:
Ziel der Nachbarschaftsarbeit ist die Erhaltung der hohen Akzeptanz und eine kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung des Images des Hamburger Flughafens in dieser Klientel. Diese Aufgabe wird antizyklisch erledigt- je weniger Menschen sich über den Stadtflughafen „beschweren“, desto besser ist gearbeitet worden. Die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sind im Wesentlichen der der Dialog und die Information der Bürger vor Ort. Thematische Schwerpunkte sind neben dem Breitensport und dabei speziell die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit kulturellen und kommunalen Einrichtungen, Bürgervereinen, Verbänden, Vereinen, pol. Gruppierungen und den Kirchen.
Ziel der Nachbarschaftsarbeit ist die Erhaltung der hohen Akzeptanz und eine kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung des Images des Hamburger Flughafens in dieser Klientel. Diese Aufgabe wird antizyklisch erledigt- je weniger Menschen sich über den Stadtflughafen „beschweren“, desto besser ist gearbeitet worden. Die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sind im Wesentlichen der der Dialog und die Information der Bürger vor Ort. Thematische Schwerpunkte sind neben dem Breitensport und dabei speziell die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit kulturellen und kommunalen Einrichtungen, Bürgervereinen, Verbänden, Vereinen, pol. Gruppierungen und den Kirchen.
Rahmenvereinbarung.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für über die Nachbarschaftsarbeit hinausgehende Leistungen.
Terminreservierung.
Die Bewerber / Bieter werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotswertung den 26.3. und 27.3. für gegebenenfalls durchzuführende Angebotspräsentationen bzw. Aufklärungsgespräche zu reservieren.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für über die Nachbarschaftsarbeit hinausgehende Leistungen.
Terminreservierung.
Die Bewerber / Bieter werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotswertung den 26.3. und 27.3. für gegebenenfalls durchzuführende Angebotspräsentationen bzw. Aufklärungsgespräche zu reservieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: Los 1 und Los 2 werden ausschließlich zusammen vergeben.
Bezeichnung des Loses: Nachbarschaftsberatung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Berater soll als kompetenter Ansprechpartner für jegliche Nachbarschaftsanliegen auftreten. Dafür ist es zwingend erforderlich, die aktuellen Themen und Bedarfe in der Nachbarschaft des Flughafens zu evaluieren und ein Gespür für die Entwicklungen und Trends im Flughafenumfeld zu entwickeln.
Der Berater soll als kompetenter Ansprechpartner für jegliche Nachbarschaftsanliegen auftreten. Dafür ist es zwingend erforderlich, die aktuellen Themen und Bedarfe in der Nachbarschaft des Flughafens zu evaluieren und ein Gespür für die Entwicklungen und Trends im Flughafenumfeld zu entwickeln.
Als Rahmenvertragspartner soll der Berater selbstständig Kommunikations–, Kooperations- und Veranstaltungskonzepte entwickeln und CK-V daraus resultierende Vorschläge für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel unterbreiten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Ideen und Konzepte für die „Befriedung“ der angrenzenden Stadtteile zu legen. Die Umsetzung erfolgt dann nach erfolgter Abstimmung mit und Befürwortung durch den Referenten Nachbarschaftskommunikation bzw. durch den Referent Nachbarschaftskommunikation, bzw. seinem Vertreter und vorheriger Beauftragung durch den Einkauf der FHG (CS-E).
Als Rahmenvertragspartner soll der Berater selbstständig Kommunikations–, Kooperations- und Veranstaltungskonzepte entwickeln und CK-V daraus resultierende Vorschläge für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel unterbreiten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Ideen und Konzepte für die „Befriedung“ der angrenzenden Stadtteile zu legen. Die Umsetzung erfolgt dann nach erfolgter Abstimmung mit und Befürwortung durch den Referenten Nachbarschaftskommunikation bzw. durch den Referent Nachbarschaftskommunikation, bzw. seinem Vertreter und vorheriger Beauftragung durch den Einkauf der FHG (CS-E).
Zu den Aufgaben des Nachbarschaftsberaters zählen außerdem das Verhandeln von Kooperationen mit Vereinen, Verbänden, Institutionen, Kulturschaffenden, Schulen, Kindergärten u.v.m. jeweils nach Beauftragung durch oben genannte Personen. Die enge Abstimmung mit dem Referent Nachbarschaftskommunikation und die Zusammenarbeit mit dem politischen Referenten, sowie der Umweltabteilung des Flughafens sind obligatorisch.
Zu den Aufgaben des Nachbarschaftsberaters zählen außerdem das Verhandeln von Kooperationen mit Vereinen, Verbänden, Institutionen, Kulturschaffenden, Schulen, Kindergärten u.v.m. jeweils nach Beauftragung durch oben genannte Personen. Die enge Abstimmung mit dem Referent Nachbarschaftskommunikation und die Zusammenarbeit mit dem politischen Referenten, sowie der Umweltabteilung des Flughafens sind obligatorisch.
Der Berater soll neben der Pflege der bestehenden Kontakte das Netzwerk im Auftrag der FHG erweitern und die bestehende Kontaktdatenbank pflegen. Neben der Teilnahme an regelmäßigen, wöchentlichen Meetings vor Ort am Hamburg Airport berichtet der Nachbarschaftsberater monatlich an den Referenten Nachbarschaftskommunikation und/oder den Leiter Veranstaltungen und Besucherdienst der Hamburg Airport GmbH.
Der Berater soll neben der Pflege der bestehenden Kontakte das Netzwerk im Auftrag der FHG erweitern und die bestehende Kontaktdatenbank pflegen. Neben der Teilnahme an regelmäßigen, wöchentlichen Meetings vor Ort am Hamburg Airport berichtet der Nachbarschaftsberater monatlich an den Referenten Nachbarschaftskommunikation und/oder den Leiter Veranstaltungen und Besucherdienst der Hamburg Airport GmbH.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zwei Optionen auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate (1. Option) und zusätzlich um weitere 12 Monate (2. Option).
Zusätzliche Informationen:
Rahmenvereinbarung.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für über die Nachbarschaftsarbeit hinausgehende Leistungen.
Terminreservierung.
Die Bewerber / Bieter werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotswertung den 26.3. und 27.3. für gegebenenfalls durchzuführende Angebotspräsentationen bzw. Aufklärungsgespräche zu reservieren.
Bezeichnung des Loses: Nachbarschaftsveranstaltungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Nachbarschaftsveranstaltungen verantwortlich. Für diesen Zweck stellt der Rahmenvertragspartner das Personal, das auf Flughafenthemen geschult ist. Ein Schulungskonzept und der Nachweis über die Durchführung der Schulungen muss vorgelegt werden. Der Schulungsstand der Mitarbeiter ist bei der namentlichen Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Nachbarschaftsveranstaltungen verantwortlich. Für diesen Zweck stellt der Rahmenvertragspartner das Personal, das auf Flughafenthemen geschult ist. Ein Schulungskonzept und der Nachweis über die Durchführung der Schulungen muss vorgelegt werden. Der Schulungsstand der Mitarbeiter ist bei der namentlichen Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen.
Vor jeder Veranstaltung ist ein Angebot mit einem inhaltlichen Kurzkonzept, der Personalplanung und einer Kostenschätzung nach Stundensätzen, eingesetztem Material und etwaigen Drittleistungen zu erstellen. Für erbrachte Drittleistungen muss in der Abrechnung eine Rechnungskopie beigelegt werden.
Vor jeder Veranstaltung ist ein Angebot mit einem inhaltlichen Kurzkonzept, der Personalplanung und einer Kostenschätzung nach Stundensätzen, eingesetztem Material und etwaigen Drittleistungen zu erstellen. Für erbrachte Drittleistungen muss in der Abrechnung eine Rechnungskopie beigelegt werden.
Die Abrechnung erfolgt fallbezogen nach der jeweiligen Veranstaltung und Rechnungstellung inkl. Zeitnachweis und Dokumentation (Bericht und Fotos gemäß Anforderung und Vorlage der FHG) sowie den Drittleistungen (Rechnungskopie).
Für die entsprechenden Veranstaltungen werden u.a. das vorhandene Hamburg Airport Infomobil (MB Sprinter als Zugmaschine plus Auflieger, insgesamt unter 12 t), ein Kontrollwagen (VW Bus/„Follow Me“) und ein Anhängergenutzt, welche vom Rahmenvertragspartner gepflegt (inkl. Waschen und der Beobachtung der Wartungszyklen, insbesondere TÜV), bestückt und gefahren werden. Für das Fahren des Infomobils wird ein Führerschein Klasse 3 (alt) oder vergleichbar (LKW Führerschein) benötigt. Sämtliche Fahrzeuge sind vor Ort in einer beheizten Halle untergebracht.
Für die entsprechenden Veranstaltungen werden u.a. das vorhandene Hamburg Airport Infomobil (MB Sprinter als Zugmaschine plus Auflieger, insgesamt unter 12 t), ein Kontrollwagen (VW Bus/„Follow Me“) und ein Anhängergenutzt, welche vom Rahmenvertragspartner gepflegt (inkl. Waschen und der Beobachtung der Wartungszyklen, insbesondere TÜV), bestückt und gefahren werden. Für das Fahren des Infomobils wird ein Führerschein Klasse 3 (alt) oder vergleichbar (LKW Führerschein) benötigt. Sämtliche Fahrzeuge sind vor Ort in einer beheizten Halle untergebracht.
Des Weiteren gehört die Pflege des Veranstaltungsmaterials und des Materiallagers sowie des Werbemittellagers der Unternehmenskommunikation & Service inkl. der Abholung von Lieferungen an das Zentrallager, des versandfertigen Packens von Werbemittelpaketen und des regelmäßigen Versands von FHG-Publikationen an die Kooperationspartner zu den Aufgaben des Rahmenvertragspartners.
Des Weiteren gehört die Pflege des Veranstaltungsmaterials und des Materiallagers sowie des Werbemittellagers der Unternehmenskommunikation & Service inkl. der Abholung von Lieferungen an das Zentrallager, des versandfertigen Packens von Werbemittelpaketen und des regelmäßigen Versands von FHG-Publikationen an die Kooperationspartner zu den Aufgaben des Rahmenvertragspartners.
Zusätzliche Informationen: Rahmenvereinbarung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen Hamburg.
Großraum Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Ad) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 100 000EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden Bekanntmachung.
Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz mit Bezug zu einer Tätigkeit an einem Verkehrsflughafen oder gleichwertigen Themenfeldern einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Gewichtung des Preises: 50 %
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe unter VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 032-070679 (2018-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Berater soll als kompetenter Ansprechpartner für jegliche Nachbarschaftsanliegen auftreten. Dafür ist es zwingend erforderlich, die aktuellen Themen und Bedarfe in der Nachbarschaft des Flughafens zu evaluieren und ein Gespür für die Entwicklungen und Trends im Flughafenumfeld zu entwickeln. Als Rahmenvertragspartner soll der Berater selbstständig Kommunikations–, Kooperations- und Veranstaltungskonzepte entwickeln und CK-V daraus resultierende Vorschläge für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel unterbreiten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Ideen und Konzepte für die „Befriedung“ der angrenzenden Stadtteile zu legen. Die Umsetzung erfolgt dann nach erfolgter Abstimmung mit und Befürwortung durch den Referenten Nachbarschaftskommunikation bzw. durch den Referent Nachbarschaftskommunikation, bzw. seinem Vertreter und vorheriger Beauftragung durch den Einkauf der FHG (CS-E).
Der Berater soll als kompetenter Ansprechpartner für jegliche Nachbarschaftsanliegen auftreten. Dafür ist es zwingend erforderlich, die aktuellen Themen und Bedarfe in der Nachbarschaft des Flughafens zu evaluieren und ein Gespür für die Entwicklungen und Trends im Flughafenumfeld zu entwickeln. Als Rahmenvertragspartner soll der Berater selbstständig Kommunikations–, Kooperations- und Veranstaltungskonzepte entwickeln und CK-V daraus resultierende Vorschläge für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel unterbreiten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Ideen und Konzepte für die „Befriedung“ der angrenzenden Stadtteile zu legen. Die Umsetzung erfolgt dann nach erfolgter Abstimmung mit und Befürwortung durch den Referenten Nachbarschaftskommunikation bzw. durch den Referent Nachbarschaftskommunikation, bzw. seinem Vertreter und vorheriger Beauftragung durch den Einkauf der FHG (CS-E).
Der Auftragnehmer ist für die, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Nachbarschaftsveranstaltungen verantwortlich. Für diesen Zweck stellt der Rahmenvertragspartner das Personal, das auf Flughafenthemen geschult ist. Ein Schulungskonzept und der Nachweis über die Durchführung der Schulungen muss vorgelegt werden. Der Schulungsstand der Mitarbeiter ist bei der namentlichen Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer ist für die, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Nachbarschaftsveranstaltungen verantwortlich. Für diesen Zweck stellt der Rahmenvertragspartner das Personal, das auf Flughafenthemen geschult ist. Ein Schulungskonzept und der Nachweis über die Durchführung der Schulungen muss vorgelegt werden. Der Schulungsstand der Mitarbeiter ist bei der namentlichen Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt fallbezogen nach der jeweiligen Veranstaltung und Rechnungstellung inkl. Zeitnachweis und Dokumentation (Bericht und Fotos gemäß Anforderung und Vorlage der FHG) sowie den Drittleistungen(Rechnungskopie).
Für die entsprechenden Veranstaltungen werden u.a. das vorhandene Hamburg Airport Infomobil (MB Sprinter als Zugmaschine plus Auflieger, insgesamt unter 12 t), ein Kontrollwagen (VW Bus/„Follow Me“) und ein Anhänger genutzt, welche vom Rahmenvertragspartner gepflegt (inkl. Waschen und der Beobachtung der Wartungszyklen, insbesondere TÜV), bestückt und gefahren werden. Für das Fahren des Infomobils wird ein Führerschein Klasse 3 (alt) oder vergleichbar (LKW Führerschein) benötigt. Sämtliche Fahrzeuge sind vor Ort in einer beheizten Halle untergebracht.
Für die entsprechenden Veranstaltungen werden u.a. das vorhandene Hamburg Airport Infomobil (MB Sprinter als Zugmaschine plus Auflieger, insgesamt unter 12 t), ein Kontrollwagen (VW Bus/„Follow Me“) und ein Anhänger genutzt, welche vom Rahmenvertragspartner gepflegt (inkl. Waschen und der Beobachtung der Wartungszyklen, insbesondere TÜV), bestückt und gefahren werden. Für das Fahren des Infomobils wird ein Führerschein Klasse 3 (alt) oder vergleichbar (LKW Führerschein) benötigt. Sämtliche Fahrzeuge sind vor Ort in einer beheizten Halle untergebracht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-17 📅
Name: Agentur MC Manfred Czub
Postort: Rickling
Land: Deutschland 🇩🇪 Segeberg
🏙️
Name: Agentur MC Mandred Czub
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH – Zentraleinkauf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 115-262697 (2018-06-18)