Ergänzende Angaben (2018-05-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag”
Postanschrift: Gereonstraße 18-32
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Schmitz, Bettina
Telefon: +49 2213403990📞
E-Mail: vergabe@gdekk.de📧
Fax: +49 22134039950 📠
Region: Köln🏙️
URL: http://www.gdekk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Narkosegeräte Klinikum Emden
2018000055
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Anästhesie📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Narkosegeräten für die Klinikum Emden Hans Susemihl Krankenhaus gGmbH”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 082-183452
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 28.5.2018
Ortszeit: 14.00
Neuer Wert
Text: Tag: 4.6.2018
Ortszeit: 14.00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 28.5.2018
Ortszeit: 14.00
Neuer Wert
Text: Tag: 4.6.2018
Ortszeit: 14.00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ –...”
Text
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
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Text:
“Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ –...”
Text
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt...”
Text
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
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Text:
“Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt...”
Text
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 097-221401 (2018-05-23)