Die Unterlagen werden ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgen anonymisiert und neutral an alle Bieter. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der E-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der jeweiligen Plattform, über die der Bieter die Vergabeunterlagenheruntergeladen hat, eingestellt. Der Bieter hat sich regelmäßig über diese Plattform, letztmalig sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist darüber zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind. Falls der Bieter sich auf der jeweiligen Plattform freiwillig registriert, wird er automatisch über jede neu eingestellte Datei informiert.
Die Möglichkeit der Eignungsleihe gilt auch bei Bietergemeinschaften gemäß § 6d EU-VOB/A.
Die Bieter können die Eignungsnachweise in Form von Eignungserklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbringen. Die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.